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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Tanaris (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 08.11.2025)
| Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Herbizid
|
BASF SE
|
D-7383 |
| Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
| 8677 | Deutschland | 008181-00 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Dimethenamid-P
Wirkstoff: Quinmerac |
29.47 %
333 g/l 14.78 % 167 g/l |
SE Suspoemulsion |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| F |
Futter- und Zuckerrüben |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge:
1.5
l/ha Anwendung: Nachauflauf, Stadium 10-18 (BBCH). |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 |
| F |
Raps |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
|
Aufwandmenge:
1.5
l/ha Anwendung: Stadium 13-18 (BBCH) Nachauflauf. |
1, 3, 6, 8, 9, 10, 11, 12 |
| F |
Raps |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
|
Aufwandmenge:
1.5
l/ha Anwendung: BBCH 0 - 12 Vorauflauf. |
1, 3, 6, 9, 10, 11 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Behandlungen im Abstand von mindestens 5 Tagen.
- SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser Anwendung Quinmerac-haltiger Produkte nur alle 2 Jahre auf derselben Parzelle. Herbstanwendung nur alle 4 Jahre. Maximal 250 g Quinmerac/ ha.
- Maximal 3 Splitbehandlungen gemäss Angaben der Bewilligungsinhaberin.
- Splitbehandlung (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
- Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Nachfolgearbeiten (inkl. Erntearbeiten) in behandelten Kulturen: Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Behandlung von im Herbst gesäten Kulturen.
- Maximal 1 Behandlung.
- Information, damit Dritte die Parzelle nicht betreten.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.