Handelsbezeichnung: Talendo (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.04.2024)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
Du Pont De Nemours Italiana
I-6452
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
7451 Italien 012106
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Proquinazid
20.53 % 200 g/l
EC Emulsionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
W Reben
Echter Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.025 %
Aufwandmenge: 0.4 l/ha
1, 2, 4, 5, 6, 7
W Reben
Echter Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.025 %
Aufwandmenge: 0.4 l/ha
2, 3, 4, 5, 6, 7, 8
F Gerste
Echter Mehltau des Getreides
Aufwandmenge: 0.25 l/ha
Anwendung: Stadium 31-51 (BBCH).
5, 9
F Triticale
Weizen
Winterroggen
Echter Mehltau des Getreides
Aufwandmenge: 0.25 l/ha
Anwendung: Stadium 31-61 (BBCH).
5, 9


Auflagen und Bemerkungen:
  1. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  2. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
  3. Luftapplikation.
  4. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  5. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
  6. SPa1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Pflanzenschutzmittel, welches den Wirkstoff Proquinazid, Quinoxyfen oder einen anderen Wirkstoff aus der Gruppe der Azanaphtalene enthält nicht mehr als 3 Mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden, wovon höchstens 2 aufeinander folgende Behandlungen erlaubt sind.
  7. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
  8. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 60 m zu Oberflächengewässern einhalten.
  9. Maximal 1 Behandlung pro Kultur.


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.