Handelsbezeichnung: Conviso one (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 17.12.2024)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Herbizid
Bayer CropScience
D-7378
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
8717 Deutschland 008430-00
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Foramsulfuron
Wirkstoff: Thiencarbazon
4.85 % 50 g/l
2.91 % 30 g/l
OD Öldispersion
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
F Futter- und Zuckerrüben
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 1 l/ha
Anwendung: Nachauflauf, Stadium 10-18 (BBCH).
1, 2, 3, 6, 8, 9, 10
F Futter- und Zuckerrüben
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 0.5 - 0.7 l/ha
Anwendung: Nachauflauf, Stadien 10-14 und 12-18 (BBCH).
1, 2, 3, 4, 5, 9, 10
F Futter- und Zuckerrüben
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 0.5 l/ha
Anwendung: Nachauflauf, Stadien 10-14 und 12-18 (BBCH).
2, 3, 4, 6, 7, 9, 10


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
  2. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  3. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  4. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  5. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
  6. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
  7. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von mindestens 10 Tagen.
  8. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  9. Behandlung nur bei Foramsulfuron und Thiencarbazone resistenten Zucker- und Futterrüben-Sorten.
  10. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.