Handelsbezeichnung: MaisTer power (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 17.12.2024)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Herbizid
Bayer CropScience GmbH
D-6513
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
8160 Deutschland 007424-00
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Foramsulfuron
Wirkstoff: Thiencarbazon
Wirkstoff: Iodosulfuron-methyl-Natrium
3.06 % 30 g/l
[als 3.21 % Foramsulfuron-Natrium (31.5 g/L)]
1.02 % 10 g/l
0.1 % 1 g/l
OD Öldispersion
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
F Mais
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 1.5 l/ha
Anwendung: Nachauflauf.
1, 3, 4, 7, 8, 9, 10
F Mais
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 1 - 1.25 l/ha
Anwendung: Nachauflauf.
1, 2, 3, 4, 5, 6, 9, 10


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
  2. Niedrige Aufwandmenge nur in Tankmischung gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin.
  3. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  4. Sortenempfindlichkeit gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin beachten.
  5. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  6. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
  7. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
  8. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  9. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (A2) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  10. Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.