Handelsbezeichnung: Pronto Plus (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 02.05.2024)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
Bayer Austria GmbH Geschäftsbereich für Pflanzenschutz
A-5304
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
6949 Österreich 2628-0
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Spiroxamine
Wirkstoff: Tebuconazole
25.5 % 250 g/l
13.6 % 133 g/l
EW Emulsion, Öl in Wasser
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
F Gerste
Echter Mehltau des Getreides
Netzfleckenkrankheit der Gerste
Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit
Zwergrost der Gerste
Aufwandmenge: 1.5 l/ha
Anwendung: Stadium 31-51 (BBCH).
1, 2, 3, 4
F Roggen
Braunrost
Aufwandmenge: 1.5 l/ha
Anwendung: Stadium 37-61 (BBCH).
1, 2, 3, 4, 5
F Triticale
Ährenfusariosen
Aufwandmenge: 1.5 l/ha
Anwendung: Stadium 55-69 (BBCH).
1, 2, 3, 6
F Triticale
Braunrost
Echter Mehltau des Getreides
Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit
Septoria-Blattdürre (S. tritici oder S. nodorum)
Aufwandmenge: 1.5 l/ha
Anwendung: Stadium 31-61 (BBCH).
1, 2, 3, 4
F Triticale
Weizen
Gelbrost
Aufwandmenge: 1.5 l/ha
Anwendung: Stadium 31-61 (BBCH).
1, 2, 3, 4
F Weizen
Ährenfusariosen
Aufwandmenge: 1.5 l/ha
Anwendung: Stadium 55-69 (BBCH).
1, 2, 3, 6
F Weizen
Braunrost
Echter Mehltau des Getreides
Septoria-Blattdürre (S. tritici oder S. nodorum)
Septoria-Spelzenbräune (S. nodorum)
Aufwandmenge: 1.5 l/ha
Anwendung: Stadium 31-61 (BBCH).
1, 2, 3, 4


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
  2. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  3. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  4. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
  5. Behandlung von im Herbst gesäten Kulturen.
  6. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.