Handelsbezeichnung: Simplex

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 02.11.2024)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Herbizid
Corteva Agriscience International Sàrl
W-7433
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Fluroxypyr
Wirkstoff: Aminopyralid
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Solvent Naphtha
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: dodecanol, ethoxylated, monoether with sulfuric acid, ammonium salt
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: 2-methylpentane-2,4-diol
9.8 % 100 g/l
[als Fluroxypyr-meptyl (145 g/L, 14.2%)]
2.96 % 30.1 g/l



ME Mikroemulsion
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
F Wiesen und Weiden
Brombeersträucher
Giftige Kreuzkräuter (Senecio spp.)
Japanischer Knöterich
Mehrjährige Disteln
Konzentration: 1 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Mit Rückenspritze.
1, 2, 3, 4, 5
F Wiesen und Weiden
Grosse Brennnessel
Rumex-Arten
Konzentration: 0.5 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Mit Rückenspritze.
1, 2, 3, 4, 5
F Wiesen und Weiden
Rumex-Arten
Konzentration: 2.5 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Mit Handspritzgeräten.
1, 2, 3, 4, 5
N Auf und an National- und Kantonsstrassen (gem. ChemRRV)
Böschungen und Grünstreifen entlang von Verkehrswegen (gem. ChemRRV)
Aufrechtes Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)
Brombeersträucher
Giftige Kreuzkräuter (Senecio spp.)
Japanischer Knöterich
Mehrjährige Disteln
Konzentration: 1 %
3, 4, 5, 6
N Auf und an National- und Kantonsstrassen (gem. ChemRRV)
Böschungen und Grünstreifen entlang von Verkehrswegen (gem. ChemRRV)
Grosse Brennnessel
Stumpfblättriger Ampfer (Blacken)
Konzentration: 0.5 %
3, 4, 5, 6
Ö Grünfläche
Brombeersträucher
Giftige Kreuzkräuter (Senecio spp.)
Mehrjährige Disteln
Konzentration: 1 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
2, 3, 4, 5, 7
Ö Grünfläche
Japanischer Knöterich
Konzentration: 1 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
2, 4, 5, 7, 8
Ö Grünfläche
Rumex-Arten
Konzentration: 0.5 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
2, 3, 4, 5, 7
Ö Offene Ackerfläche
Giftige Kreuzkräuter (Senecio spp.)
Mehrjährige Disteln
Konzentration: 1 %
3, 4, 5, 7
Ö Offene Ackerfläche
Japanischer Knöterich
Konzentration: 1 %
4, 5, 7, 8
Ö Offene Ackerfläche
Rumex-Arten
Konzentration: 0.5 %
3, 4, 5, 7


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Einzelpflanzenbehandlung.
  2. Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung.
  3. Behandlung nur im Frühjahr oder Sommer bis Ende August.
  4. SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser dieses Pflanzenschutzmittel oder andere Aminopyralid-haltige Pflanzenschutzmittel nicht mehr als 1 mal alle 2 Jahre auf derselben Parzelle anwenden.
  5. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen
  6. Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen.
  7. Einzelpflanzenbehandlung gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV).
  8. Behandlung im Sommer nach einem ersten Schnitt auf Wiederaufwuchs (ca. 1 m hoch) vorzugsweise mit Handspritze.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH208 Enthält [Name des sensibilisierenden Stoffes]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
  • H315 Verursacht Hautreizungen.
  • H318 Verursacht schwere Augenschäden.
  • H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
  • H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
  • SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.


Signalwort:
  • Gefahr

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS05 GHS07 GHS08 GHS09
Symbol Kurzkennzeichnung - Ätzend Kurzkennzeichnung - Vorsicht gefährlich Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädigend Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend
Gefahrenbezeichnung Ätzend Vorsicht gefährlich Gesundheitsschädigend Gewässergefährdend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.