zur Druckversion
Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Simplex
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 02.11.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Corteva Agriscience International Sàrl
|
W-7433 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Fluroxypyr
Wirkstoff: Aminopyralid Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Solvent Naphtha Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: dodecanol, ethoxylated, monoether with sulfuric acid, ammonium salt Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: 2-methylpentane-2,4-diol |
9.8 %
100 g/l [als Fluroxypyr-meptyl (145 g/L, 14.2%)] 2.96 % 30.1 g/l |
ME Mikroemulsion |
Auflagen und Bemerkungen:
- Einzelpflanzenbehandlung.
- Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung.
- Behandlung nur im Frühjahr oder Sommer bis Ende August.
- SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser dieses Pflanzenschutzmittel oder andere Aminopyralid-haltige Pflanzenschutzmittel nicht mehr als 1 mal alle 2 Jahre auf derselben Parzelle anwenden.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen
- Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen.
- Einzelpflanzenbehandlung gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV).
- Behandlung im Sommer nach einem ersten Schnitt auf Wiederaufwuchs (ca. 1 m hoch) vorzugsweise mit Handspritze.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH208 Enthält [Name des sensibilisierenden Stoffes]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
- H315 Verursacht Hautreizungen.
- H318 Verursacht schwere Augenschäden.
- H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
- H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS05 | GHS07 | GHS08 | GHS09 |
Symbol | ||||
Gefahrenbezeichnung | Ätzend | Vorsicht gefährlich | Gesundheitsschädigend | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.