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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Danitron (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Akarizid
|
Nichino Europ Co LTD
|
I-6447 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
4476 | Italien | 008546 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Fenpyroximate
|
5.97 %
51.2 g/l |
SC Suspensionskonzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
B |
Erdbeere |
Erdbeermilbe
Spinnmilben |
Konzentration: 0.2
% Aufwandmenge: 2 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
B |
Heidelbeere Ribes Arten |
Spinnmilben
|
Konzentration: 0.2
% Aufwandmenge: 2 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 |
B |
Mini-Kiwi Schwarzer Holunder |
Spinnmilben
|
Konzentration: 0.2
% Wartefrist: 3 Woche(n) |
5, 6, 7, 11, 12, 13 |
B |
Rubus Arten |
Spinnmilben
|
Konzentration: 0.2
% Aufwandmenge: 2 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
5, 6, 7, 8, 10, 11, 14, 15 |
O |
Kernobst Steinobst |
Rostmilben
Spinnmilben |
Konzentration: 0.1
% Aufwandmenge: 1.6 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Ab dem Abblühen. |
5, 6, 7, 8, 11, 13, 16 |
W |
Reben |
Kräuselmilbe
Pockenmilbe der Reben |
Konzentration: 0.1
% Aufwandmenge: 0.8 l/ha Anwendung: Stadium BBCH 11-51 (E-F). |
2, 5, 6, 7, 11, 17 |
W |
Reben |
Spinnmilben
|
Konzentration: 0.1
% Aufwandmenge: 1.6 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Ab Stadium BBCH 51 (F). |
5, 6, 7, 8, 10, 11, 18 |
G |
Aubergine Gurken |
Spinnmilben
|
Konzentration: 0.2
% Aufwandmenge: 2 l/ha Wartefrist: 3 Tage |
4, 5, 6, 8, 10, 19 |
G |
Bohnen mit Hülsen |
Spinnmilben
|
Aufwandmenge: 2
l/ha Wartefrist: 7 Tage |
2, 4, 5, 6, 19 |
G |
Gewächshaus: Chicorée |
Raubmilben
|
Konzentration: 0.2
% Aufwandmenge: 3.4 ml/m² Wartefrist: 21 Tage Anwendung: Zu Beginn der Treiberei. |
4, 6, 19, 20 |
G |
Gemüsepaprika |
Spinnmilben
|
Konzentration: 0.2
% Aufwandmenge: 2 l/ha Wartefrist: 7 Tage |
4, 5, 6, 8, 10, 19 |
G |
Kürbisse mit geniessbarer Schale |
Spinnmilben
|
Konzentration: 0.2
% Aufwandmenge: 2 l/ha Wartefrist: 3 Tage |
2, 4, 5, 6, 19 |
G |
Tomaten |
Rostmilben
Spinnmilben |
Konzentration: 0.2
% Aufwandmenge: 2 l/ha Wartefrist: 3 Tage |
4, 5, 6, 8, 10, 19 |
F |
Hopfen |
Spinnmilben
|
Konzentration: 0.15
% |
5, 6, 11, 12, 13, 19 |
Z |
Freiland: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) |
Spinnmilben
|
Konzentration: 0.1
% |
5, 6, 7, 11, 12, 13 |
Z |
Freiland: Blumenkulturen und Grünpflanzen Freiland: Rosen |
Spinnmilben
|
Konzentration: 0.1
% |
1, 5, 6, 8, 10, 11 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (A2) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "50 - 90% der Blütenstände mit sichtbaren Früchten" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (A2) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150 - 170 cm sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Für Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 15-51 (F) und eine Referenzbrühmenge von 800 l/ha (Berechnungsgrundlage).
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- Brühemenge: ca. 1.7 l/m².
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.