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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Orvego (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 17.12.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
BASF SE
|
D-6942 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
8572 | Deutschland | 026833-00 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Ametoctradin
Wirkstoff: Dimethomorph |
27 %
300 g/l 20.3 % 225 g/l |
SC Suspensionskonzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
W |
Reben |
Falscher Mehltau der Rebe
|
Aufwandmenge: 1.6
l/ha Anwendung: Stadium 55-85 (BBCH). |
1, 3, 4, 5, 6, 7 |
W |
Reben |
Falscher Mehltau der Rebe
|
Konzentration: 0.1
% Aufwandmenge: 1.6 l/ha Anwendung: Stadium 55-85 (BBCH). |
1, 2, 3, 5, 6 |
G |
Kürbisse mit geniessbarer Schale |
Falscher Mehltau der Kürbisgewächse
|
Aufwandmenge: 0.8
l/ha Wartefrist: 1 Tage |
2, 5, 8 |
G |
Lactuca-Salate Rucola |
Falscher Mehltau des Salats
|
Aufwandmenge: 0.8
l/ha Wartefrist: 1 Woche(n) |
5, 8 |
G |
Lauch |
Papierfleckenkrankheit des Lauchs
|
Aufwandmenge: 0.8
l/ha Wartefrist: 1 Woche(n) |
5, 9 |
G |
Nüsslisalat |
Falscher Mehltau des Nüsslisalats
|
Aufwandmenge: 0.8
l/ha Wartefrist: 1 Woche(n) |
5, 8 |
G |
Tomaten |
Kraut- und Fruchtfäule
|
Aufwandmenge: 0.8
l/ha Wartefrist: 1 Tage |
2, 5, 8 |
F |
Kartoffeln |
Kraut- und Knollenfäule
|
Aufwandmenge: 0.8
l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) |
5, 10, 11, 12 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
- Luftapplikation.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Jahr und Parzelle mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40 (CAA, Carboxylic acid amides) oder FRAC Nr. 45 (QoSI, Quinone outside inhibitor stigmatellin binding type).
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 60 m zu Oberflächengewässern einhalten.
- Maximal 3 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 7-14 Tagen.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 7-14 Tagen.
- Bei Frühkartoffeln 1 Woche Wartefrist.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 5 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40 (Carboxylic acid amides, CAA).
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 45 (QoSI, Quinone outside inhibitor stigmatellin binding type).
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.