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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Indoxacarb 300(Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:16.12.2022)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist:01.10.2022,Aufbrauchsfrist:01.04.2023
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Insektizid
|
Bernbeck LLP
|
D-6308 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
9045 | Deutschland | 024629-00/039 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Indoxacarb
|
30 % |
WGWasserdispergierbares Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
O | Apfel |
Kleiner Fruchtwickler |
Konzentration:0.017 % Aufwandmenge:270g/ha Wartefrist:3Woche(n) |
1, 2, 3, 4, 5 |
O | Kernobst |
Apfelwickler Schalenwickler |
Konzentration:0.017 % Aufwandmenge:270g/ha Wartefrist:3Woche(n) |
1, 2, 3, 4, 5 |
O | Kernobst Kirsche Zwetschge / Pflaume |
Eulenraupen (blattfressend) Frostspanner Schalenwickler |
Konzentration:0.017 % Aufwandmenge:270g/ha Anwendung:Bis spätestens Mitte Mai. Vor- oder Nachblüte. |
1, 2, 3, 4, 5 |
O | Zwetschge / Pflaume |
Pflaumenwickler[2. Generation] |
Konzentration:0.017 % Aufwandmenge:270g/ha Wartefrist:3Woche(n) Anwendung:Juli, August. |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
W | Reben |
Eulenraupen (blattfressend) Rhombenspanner |
Konzentration:0.0125 % Aufwandmenge:100g/ha |
2, 4, 7, 8 |
W | Reben |
Grüne Rebzikade |
Konzentration:0.0125 % Aufwandmenge:125g/ha |
2, 4, 7, 9 |
W | Reben |
Traubenwickler[2. Generation] Nebenwirkung: Grüne Rebzikade |
Konzentration:0.0125 % Aufwandmenge:150g/ha Wartefrist:3Woche(n) |
2, 4, 6, 7, 10 |
W | Reben |
Springwurm |
Konzentration:0.0125 % Aufwandmenge:100 -125g/ha |
2, 4, 7, 11 |
W | Reben |
Traubenwickler[1. Generation] |
Konzentration:0.0125 % Aufwandmenge:125g/ha |
2, 4, 7, 9 |
G | Blumenkohl Broccoli Kopfkohle |
Eulenraupen (blattfressend) Kohlschabe Weisslinge |
Aufwandmenge:85g/ha Wartefrist:2Woche(n) |
4 |
G | Zuckermais |
Maiszünsler |
Aufwandmenge:125g/ha Wartefrist:3Woche(n) |
4, 12, 13 |
F | Mais |
Maiszünsler |
Aufwandmenge:125g/ha Wartefrist:3Woche(n) |
4, 12, 13 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
- SPe 8: Gefährlich für Bienen - Darf nur ausserhalb des Bienenfluges am Abend mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen in Kontakt kommen.
- Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 10-14 Tagen gegen diese Schaderreger.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 03-11 (B-D) und eine Referenzbrühmenge von 800 l/ha (Berechnungsgrundlage).
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 55-59 (H) und eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha (Berechnungsgrundlage).
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf eine Behandlung der Traubenzone sowie eine Referenzbrühmenge von 1200 l/ha (Berechnungsgrundlage).
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 11-55 (E-G) und eine Referenzbrühmenge von 600 (Stadium E) bis 1000 l/ha (Stadium G) (Berechnungsgrundlage).
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- Anwendungszeitpunkt bei Flughöhepunkt der Falter.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.