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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Gladio(Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:03.05.2022)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist:01.07.2021,Aufbrauchsfrist:01.07.2022
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
Syngenta Agro GmbH
|
D-5295 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
7747 | Deutschland | 024244-00 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Fenpropidin
Wirkstoff: Tebuconazole Wirkstoff: Propiconazole |
37.6 %375 g/l 12.5 %125 g/l 12.5 %125 g/l |
ECEmulsionskonzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
F | Gerste |
Echter Mehltau des Getreides Netzfleckenkrankheit der Gerste Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit Zwergrost der Gerste Teilwirkung: Sprenkelnekrosen (PLS+RCC) |
Aufwandmenge:1l/ha Anwendung:Stadium 31-51 (BBCH). |
1, 2, 3 |
F | Roggen |
Braunrost Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit Septoria-Blattdürre (S. tritici oder S. nodorum) |
Aufwandmenge:1l/ha Anwendung:Stadium 37-61 (BBCH). |
1, 2, 3 |
F | Triticale |
Braunrost Echter Mehltau des Getreides Gelbrost Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit Septoria-Blattdürre (S. tritici oder S. nodorum) |
Aufwandmenge:1l/ha Anwendung:Stadium 31-61 (BBCH). |
1, 2, 3 |
F | Weizen |
Ährenfusariosen |
Aufwandmenge:1l/ha Anwendung:Stadium 55-69 (BBCH). |
1, 2, 3 |
F | Weizen |
Braunrost Echter Mehltau des Getreides Gelbrost Septoria-Blattdürre (S. tritici oder S. nodorum) Septoria-Spelzenbräune (S. nodorum) |
Aufwandmenge:1l/ha Anwendung:Stadium 31-61 (BBCH). |
1, 2, 3 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.