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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Proplant
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.09.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
Schneiter Agro AG
|
W-7401-1 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Propamocarb
|
55.7 %
605 g/l [als 66.5 % Propamocarb-Hydrochlorid (722 g/L)] |
SL Wasserlösliches Konzentrat |
Auflagen und Bemerkungen:
- 1-2 Behandlungen pro Kultur.
- Erste Behandlung als Zugabe zur Nährlösung direkt nach dem Pflanzen. Zweite Behandlung nach 7-10 Tagen.
- Bei der Behandlung ist der Rückfluss der Nährlösung ins Bewässerungssystem zu vermeiden.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
- Maximal 1 Behandlung.
- Die Wurzeln vor dem Antreiben besprühen. Falls diese Behandlung durchgeführt wird, darf keine weitere Zugabe zur Lösung erfolgen.
- Nur als Zugabe zur Nährlösung.
- Bei Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen bis 48 Stunden nach Anwendung des Mittels Schutzhandschuhe zu tragen.
- Behandlungen im Abstand von 7-10 Tagen.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
- Beim Beizvorgang sind Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen.
- Die Etiketten von Säcken mit behandeltem Saatgut sind mit folgenden Angaben zu versehen: - Gebeiztes Saatgut. Nicht einnehmen! Überreste dürfen (auch gewaschen) nicht als Futter oder Lebensmittel verwendet werden. - Die Handelsbezeichnung, Wirkstoff(e), sowie die Sicherheitshinweise des Saatbeizmittels.
- Die Etiketten von Säcken mit behandeltem Saatgut sind mit folgender Angabe zu versehen: "Öffnen der Saatgutsäcke und Beladen der Sämaschine nur mit Schutzhandschuhen. Entwicklung und Einatmen von Staub vermeiden."
- Die Etiketten von Säcken mit behandeltem Saatgut sind mit folgenden Angaben zu versehen: "Bei der Handhabung des behandelten Saatguts sind Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen. Beim Öffnen der Saatgutsäcke und beim Beladen der Sämaschine ist Staubentwicklung zu vermeiden."
- Die Etiketten von Verpackungen mit behandeltem Pflanzgut sind mit folgenden Angaben zu versehen: - Gebeiztes Pflanzgut. Nicht einnehmen! Überreste dürfen (auch gewaschen) nicht als Futter oder Lebensmittel verwendet werden. - Die Handelsbezeichnung, Wirkstoff(e), sowie die Sicherheitshinweise des Saatbeizmittels. - Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss das behandelte Pflanzgut vollständig in den Boden eingearbeitet werden; es ist sicherzustellen, dass das behandelte Pflanzgut auch am Ende der Saatreihen vollständig in den Boden eingearbeitet ist. - Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss verschüttetes Pflanzgut beseitigt werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS07 |
Symbol | |
Gefahrenbezeichnung | Vorsicht gefährlich |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.