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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Zeppelin
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 08.11.2025)
| Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Herbizid
|
Leu + Gygax AG
|
W-7320-3 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Dimethenamid-P
Wirkstoff: Quinmerac Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on |
29.47 %
333 g/l 14.78 % 167 g/l |
SE Suspoemulsion |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| F |
Futter- und Zuckerrüben |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge:
1.5
l/ha Anwendung: Nachauflauf, Stadium 10-18 (BBCH). |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 |
| F |
Raps |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
|
Aufwandmenge:
1.5
l/ha Anwendung: Nachauflauf. Stadium 13-18 (BBCH) |
1, 3, 6, 8, 9, 10, 11, 12 |
| F |
Raps |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
|
Aufwandmenge:
1.5
l/ha Anwendung: Vorauflauf. BBCH 0 - 12 |
1, 3, 6, 9, 10, 11 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Behandlungen im Abstand von mindestens 5 Tagen.
- SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser Anwendung Quinmerac-haltiger Produkte nur alle 2 Jahre auf derselben Parzelle. Herbstanwendung nur alle 4 Jahre. Maximal 250 g Quinmerac/ ha.
- Maximal 3 Splitbehandlungen gemäss Angaben der Bewilligungsinhaberin.
- Splitbehandlung (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
- Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Nachfolgearbeiten (inkl. Erntearbeiten) in behandelten Kulturen: Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Behandlung von im Herbst gesäten Kulturen.
- Maximal 1 Behandlung.
- Information, damit Dritte die Parzelle nicht betreten.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H319 Verursacht schwere Augenreizung.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
| Kurzkennzeichnung | GHS09 | GHS07 |
| Symbol |
|
|
| Gefahrenbezeichnung | Gewässergefährdend | Vorsicht gefährlich |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.