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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Vertimec Gold
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:02.09.2023)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Akarizid
Insektizid |
Syngenta Agro AG
|
W-7028 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Abamectin
|
1.75 %18 g/l |
SCSuspensionskonzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
B | Erdbeere |
Erdbeermilbe Spinnmilben |
Konzentration:0.05 % Aufwandmenge:0.5l/ha Wartefrist:7Tage Anwendung:Nachblüte. |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 |
O | Birne |
Birnblattsauger |
Konzentration:0.075 % Aufwandmenge:1.2l/ha Wartefrist:3Woche(n) Anwendung:Stadium 69-81 (BBCH). |
3, 6, 9, 10, 11, 12, 13 |
W | Reben |
Kräuselmilbe |
Konzentration:0.05 % Aufwandmenge:0.3l/ha |
3, 6, 10, 12, 14, 15, 16 |
G | Gewächshaus: Aubergine Gewächshaus: Gurken Gewächshaus: Paprika Gewächshaus: Tomaten |
Minierfliegen Rostmilben Spinnmilben Thripse |
Konzentration:0.05 % Wartefrist:3Tage |
6, 12, 17 |
G | Freiland: Lauch Freiland: Zwiebeln |
Thripse |
Aufwandmenge:1l/ha Wartefrist:2Woche(n) |
2, 6, 7, 8 |
G | Freiland: Stangensellerie |
Minierfliegen |
Aufwandmenge:0.5l/ha Wartefrist:1Woche(n) |
2, 6, 7, 8 |
F | Hopfen |
Spinnmilben |
Aufwandmenge:1.25l/ha Wartefrist:4Woche(n) Anwendung:Stadium 51-79 (BBCH). |
3, 6, 10, 12, 13, 18, 19 |
Z | Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) |
Gemeine Spinnmilbe Minierfliegen |
Konzentration:0.025 % |
6, 11, 12, 13, 17 |
Z | Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) |
Thripse |
Konzentration:0.05 % |
6, 11, 12, 13, 17 |
Z | Gewächshaus: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) Gewächshaus: Blumenkulturen und Grünpflanzen Gewächshaus: Rosen |
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse) |
Konzentration:0.025 % |
6, 12, 17 |
Z | Blumenkulturen und Grünpflanzen Rosen |
Gemeine Spinnmilbe Minierfliegen |
Konzentration:0.025 % |
6, 12, 14, 17, 20 |
Z | Blumenkulturen und Grünpflanzen Rosen |
Thripse |
Konzentration:0.05 % |
6, 12, 14, 17, 20 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Toxisch für Raubwanzen und Raubmilben.
- SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.
- Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
- Die angegebene Konzentration bezieht sich auf eine Basiswassermenge von 1000 Liter pro Hektare.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen. Blühende Einsaaten oder Unkräuter sind vor der Behandlung zu entfernen (am Vortag mähen/mulchen).
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 10-13 (D-E) und eine Referenzbrühmenge von 600 l/ha (Berechnungsgrundlage).
- SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nur im geschlossenen Gewächshaus auf blühenden Pflanzen eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Behandlung ab Befallsbeginn.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH208Enthält [Name des sensibilisierenden Stoffes]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H302Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
- H372Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
- H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 8Bienengefährlich
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS07 | GHS09 |
Symbol |
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Gefahrenbezeichnung | Vorsicht gefährlich | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.