zur Druckversion
Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Vertimec Gold
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2025)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist: 28.02.2025, Aufbrauchsfrist: 28.02.2026
| Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Akarizid
Insektizid |
Syngenta Agro AG
|
W-7028 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Abamectin
|
1.75 %
18 g/l |
SC Suspensionskonzentrat |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| Z |
Gewächshaus: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) Gewächshaus: Blumenkulturen und Grünpflanzen Gewächshaus: Rosen |
Gemeine Spinnmilbe
Minierfliegen Weisse Fliegen (Mottenschildläuse) |
Konzentration:
0.025
% |
1, 2, 3, 4 |
| Z |
Gewächshaus: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) Gewächshaus: Blumenkulturen und Grünpflanzen Gewächshaus: Rosen |
Thripse
|
Konzentration:
0.05
% |
1, 2, 3, 4 |
| B |
Gewächshaus: Erdbeere |
Erdbeermilbe
|
Konzentration:
0.05
% Aufwandmenge: 0.5 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendung: Vorblüte |
1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 |
| B |
Gewächshaus: Erdbeere |
Spinnmilben
|
Konzentration:
0.05
% Aufwandmenge: 0.5 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendung: Nachblüte. |
1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 |
| B |
Freiland: Himbeere |
Himbeerblattmilbe
Spinnmilben |
Konzentration:
0.05
% Aufwandmenge: 0.5 l/ha Wartefrist: 1 Woche(n) |
10, 11 |
| B |
Freiland: Rote Johannisbeere Freiland: Schwarze Johannisbeere Freiland: Stachelbeere |
Gallmilben
Spinnmilben |
Aufwandmenge:
0.5
l/ha Wartefrist: 28 Tage |
2, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 17 |
| B |
Gewächshaus: Rote Johannisbeere Gewächshaus: Schwarze Johannisbeere Gewächshaus: Stachelbeere |
Gallmilben
Spinnmilben |
Aufwandmenge:
0.5
l/ha Wartefrist: 28 Tage |
2, 10, 17, 18 |
| B |
Freiland: Rubus Arten |
Brombeermilbe
Himbeerblattmilbe Spinnmilben Thripse |
Aufwandmenge:
0.5
l/ha Wartefrist: 3 Tage |
2, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 17 |
| B |
Gewächshaus: Rubus Arten |
Brombeermilbe
Himbeerblattmilbe Spinnmilben Thripse |
Aufwandmenge:
0.5
l/ha Wartefrist: 3 Tage |
2, 10, 17, 18 |
| G |
Gewächshaus: Aubergine Gewächshaus: Gurken Gewächshaus: Paprika Gewächshaus: Tomaten |
Minierfliegen
Rostmilben Spinnmilben Thripse |
Konzentration:
0.05
% Wartefrist: 3 Tage |
1, 2, 3, 4 |
| G |
Freiland: Knoblauch Freiland: Schalotten |
Thripse
|
Aufwandmenge:
0.5
l/ha Wartefrist: 1 Woche(n) |
5, 10, 17, 19, 20 |
| G |
Freiland: Knollenfenchel |
Minierfliegen
Spinnmilben Thripse |
Aufwandmenge:
0.5
l/ha Wartefrist: 1 Woche(n) |
5, 10, 17, 19, 20 |
| G |
Freiland: Knollensellerie |
Spinnmilben
|
Aufwandmenge:
0.5
l/ha Wartefrist: 7 Tage |
|
| G |
Freiland: Pak-Choi |
Minierfliegen
|
Aufwandmenge:
0.5
l/ha Wartefrist: 21 Tage |
|
| G |
Freiland: Rucola |
Minierfliegen
Thripse |
Aufwandmenge:
0.5
l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) |
7, 10 |
| G |
Gewächshaus: Rucola |
Minierfliegen
Thripse |
Aufwandmenge:
0.5
l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) |
10, 21 |
| G |
Freiland: Stangensellerie |
Spinnmilben
Thripse |
Aufwandmenge:
0.5
l/ha Wartefrist: 1 Woche(n) |
5, 10, 17, 19, 20 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Anwendung nur in einem geschlossenen dauerhaft errichteten Gewächshaus.
- SPe 8: Gefährlich für Bienen - Anwendung im geschlossenen Gewächshaus sofern keine Bestäuber zugegen sind.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr.
- Toxisch für Raubwanzen und Raubmilben.
- Die angegebene Konzentration bezieht sich auf eine Basiswassermenge von 1000 Liter pro Hektare.
- Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
- Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150 - 170 cm sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen. Blühende Einsaaten oder Unkräuter sind vor der Behandlung zu entfernen (am Vortag mähen/mulchen).
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nur im geschlossenen Gewächshaus auf blühenden Pflanzen eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.
- SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH208 Enthält [Name des sensibilisierenden Stoffes]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
- H372 Schädigt die Organe [alle betroffenen Organe nennen] bei längerer oder wiederholter Exposition [Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht].
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 8 Bienengefährlich
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
| Kurzkennzeichnung | GHS09 | GHS07 | GHS08 |
| Symbol |
|
|
|
| Gefahrenbezeichnung | Gewässergefährdend | Vorsicht gefährlich | Gesundheitsschädigend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.