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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Cidely Top
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:02.05.2023)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
Syngenta Agro AG
|
W-7000 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Difenoconazol
Wirkstoff: Cyflufenamid |
11.5 %125 g/l 1.38 %15 g/l |
DCDispergierbares Konzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
B | Erdbeere |
Anthraknose der Erdbeere Echter Mehltau der Erdbeere |
Konzentration:0.1 % Aufwandmenge:1l/ha Wartefrist:3Tage Anwendung:Ab Befallsbeginn. |
1, 2, 3, 4 |
G | Aubergine Paprika Tomaten |
Alternaria-Dürrfleckenkrankheit Echter Mehltau der Solanaceae Samtfleckenkrankheit der Tomate |
Konzentration:0.1 % Aufwandmenge:1l/ha Wartefrist:3Tage Anwendung:Ab Befallsbeginn. |
1, 4, 5, 6 |
G | Kürbisgewächse (Cucurbitaceae) |
Alternaria-Dürrfleckenkrankheit Anthraknose der Kürbisgewächse Echter Mehltau der Kürbisgewächse Gummistengelkrankheit Krätze der Kürbisgewächse |
Konzentration:0.1 % Aufwandmenge:1l/ha Wartefrist:3Tage Anwendung:Ab Befallsbeginn. |
1, 4, 5, 6 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen.
- 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr im Abstand von 10 Tagen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
- SPe 1 - Zum Schutz von Bodenorganismen maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Difenoconazol-haltigen Produkten.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 10 Tagen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H318Verursacht schwere Augenschäden.
- H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS05 | GHS09 |
Symbol |
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Gefahrenbezeichnung | Ätzend | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.