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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Affirm
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:02.05.2023)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Insektizid
|
Syngenta Agro AG
|
W-6748 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Emamectinbenzoat
|
0.95 % |
SGWasserlösliches Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
O | Aprikose Pfirsich / Nektarine |
Apfelwickler Pfirsichmotte Pfirsichwickler |
Konzentration:0.2 % Aufwandmenge:3.2kg/ha Wartefrist:3Woche(n) Anwendung:Ab Beginn des Larvenschlüpfens. |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 |
O | Kernobst |
Apfelwickler Kleiner Fruchtwickler Schalenwickler |
Konzentration:0.2 % Aufwandmenge:3.2kg/ha Wartefrist:3Woche(n) Anwendung:Ab Beginn des Larvenschlüpfens. |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 |
O | Kernobst |
Frostspanner Schalenwickler |
Konzentration:0.2 % Aufwandmenge:3.2kg/ha Anwendung:Vor- oder Nachblüte (BBCH 57-59 oder 69-71). |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 |
O | Walnuss |
Apfelwickler |
Konzentration:0.2 % Aufwandmenge:3.2kg/ha Wartefrist:3Tage Anwendung:Ab Beginn des Larvenschlüpfens. |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 |
O | Zwetschge / Pflaume |
Pflaumenwickler |
Konzentration:0.2 % Aufwandmenge:3.2kg/ha Wartefrist:3Woche(n) |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 |
G | Blattkohle Blumenkohle Kopfkohle Rosenkohl |
Eulenraupen (blattfressend) Kohlschabe Weisslinge |
Konzentration:0.15 % Aufwandmenge:1.5kg/ha Wartefrist:1Woche(n) |
4, 8, 9, 10 |
G | Kürbisgewächse (Cucurbitaceae) |
Eulenraupen (blattfressend) |
Konzentration:0.15 % Aufwandmenge:1.5kg/ha Wartefrist:3Tage |
4, 8, 9, 10 |
G | Tomaten |
Tomatenminiermotte |
Konzentration:0.15 % Aufwandmenge:1.5kg/ha Wartefrist:3Tage |
4, 8, 9, 10 |
F | Eiweisserbse |
Erbsenwickler Eulenraupen (blattfressend) |
Aufwandmenge:1.5kg/ha Anwendung:Ab Befallsbeginn. |
4, 8, 9, 10 |
Z | Buchsbäume (Buxus) |
Buchsbaum-Zünsler |
Konzentration:0.2 % Anwendung:Ab Befallsbeginn. |
4, 5, 8, 11 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- Nur in Obstanlagen gemäss Art. 22 der Verordnung vom 7. Dezember 1998 über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen (SR 910.91, LBV).
- SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen. Darf nur mit Driftreduktionsmassnahmen von mindestens 75% angewendet werden. In der Anlage sowie in einem Pufferstreifen von 3 m Breite rund um die Anlage sind blühende Einsaaten oder Unkräuter vor der Behandlung zu entfernen (am Vortag mähen/mulchen).
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Pflanzenschutzmittel, welches Emamectinbenzoat enthält, nicht mehr als zwei Mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H302Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
- H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS07 | GHS09 |
Symbol |
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Gefahrenbezeichnung | Vorsicht gefährlich | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.