zur Druckversion
Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Taifun
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Cemag Handels AG
|
W-6710 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Glyphosat
|
30.8 %
360 g/l [als 41.6% Glyphosate-isopropylammoniumsalz (486 g/l)] |
SL Wasserlösliches Konzentrat |
Auflagen und Bemerkungen:
- Der Anwender ist eingehend über die Gefahr von Schäden zu informieren. Auf Verhütungsmöglichkeiten ist hinzuweisen.
- Keine Niederschläge während mindestens 6 Stunden nach der Behandlung.
- Angabe der Konzentration der Spritzbrühe bei Behandlung von Unkrautnestern/Einzelpflanzen in Abhängigkeit der Unkrautart.
- Behandlung spätestens bis Ende August. Es dürfen keine grünen Pflanzenteile und keine Reben mit niederen Schnittsystemen (Gobelets und tiefe Cordons usw.) behandelt werden.
- Bei Verwendung eines Handspritzgeräts sind bei der Applikation des Mittels Schutzhandschuhe zu tragen.
- Behandlung bis spätestens 2 Wochen vor der Saat oder Pflanzung.
- Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung. Ausnahme: Für nicht laktierende Tiere beträgt die Wartefrist 2 Wochen.
- Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen bei National- und Kantonsstrassen.
- Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen.
- Einzelpflanzenbehandlung gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV).
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS09 |
Symbol | |
Gefahrenbezeichnung | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.