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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Othello
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.02.2026)
| Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Herbizid
|
Bayer (Schweiz) AG
|
W-6471 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Diflufenican
Wirkstoff: Mesosulfuron-methyl Wirkstoff: Iodosulfuron-methyl-Natrium Safener: Mefenpyr-diethyl Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Polyglykolether |
5.21 %
50 g/l 0.78 % 7.5 g/l 0.26 % 2.5 g/l 2.34 % 22.5 g/l |
OD Öldispersion |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| F |
Roggen |
Dicotyledonen (Unkräuter)
Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge:
1
l/ha Anwendung: Stadium 20-32 (BBCH). Im Frühjahr. |
1, 2, 3, 4 |
| F |
Triticale |
Dicotyledonen (Unkräuter)
Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge:
1
-
1.5
l/ha Anwendung: Stadium 20-32 (BBCH). Im Frühjahr. |
1, 2, 4, 5, 6 |
| F |
Weichweizen |
Dicotyledonen (Unkräuter)
Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge:
1
-
1.5
l/ha Anwendung: Stadium 20-32 (BBCH). Im Frühjahr. |
1, 2, 4, 5, 6 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H319 Verursacht schwere Augenreizung.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
| Kurzkennzeichnung | GHS09 | GHS07 |
| Symbol |
|
|
| Gefahrenbezeichnung | Gewässergefährdend | Vorsicht gefährlich |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.