Handelsbezeichnung: Ally Tabs

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.04.2024)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Herbizid
Stähler Suisse SA
W-5248
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Metsulfuron-methyl
4 % [20 mg / Tablette]
ST Wasserlösliche Tablette
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
F Wiesen und Weiden
Alpenampfer
Giftige Kreuzkräuter (Senecio spp.)
Stumpfblättriger Ampfer (Blacken)
Aufwandmenge: 2 Tabletten/a
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Einzelpflanzenbehandlung.
1, 2
F Wiesen und Weiden
Herbstzeitlose
Aufwandmenge: 2 Tabletten/a
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Im Frühjahr. Einzelpflanzenbehandlung.
1, 2
N Böschungen und Grünstreifen entlang von Verkehrswegen (gem. ChemRRV)
Giftige Kreuzkräuter (Senecio spp.)
Aufwandmenge: 2 Tabletten/a
Anwendung: Einzelpflanzenbehandlung.
2, 3
Ö Grünfläche
Giftige Kreuzkräuter (Senecio spp.)
Stumpfblättriger Ampfer (Blacken)
Aufwandmenge: 2 Tabletten/a
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Einzelpflanzenbehandlung.
1, 2, 4
Ö Grünfläche
Herbstzeitlose
Aufwandmenge: 2 Tabletten/a
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Im Frühjahr. Einzelpflanzenbehandlung.
1, 2, 4
Ö Offene Ackerfläche
Stumpfblättriger Ampfer (Blacken)
Aufwandmenge: 2 Tabletten/a
Anwendung: Einzelpflanzenbehandlung.
2, 4


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung. Ausnahme: Für nicht laktierende Tiere beträgt die Wartefrist 2 Wochen.
  2. Spritzbrühe gut anrühren, damit diese homogen ist.
  3. Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen.
  4. Einzelpflanzenbehandlung gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV).


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Achtung

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS09
Symbol Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend
Gefahrenbezeichnung Gewässergefährdend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.