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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Ally Tabs
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:03.10.2023)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Stähler Suisse SA
|
W-5248 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Metsulfuron-methyl
|
4 % [20 mg / Tablette] |
STWasserlösliche Tablette |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
F | Wiesen und Weiden |
Alpenampfer Giftige Kreuzkräuter (Senecio spp.) Stumpfblättriger Ampfer (Blacken) |
Aufwandmenge:2Tabletten/a Wartefrist:3Woche(n) Anwendung:Einzelpflanzenbehandlung. |
1, 2 |
F | Wiesen und Weiden |
Herbstzeitlose |
Aufwandmenge:2Tabletten/a Wartefrist:3Woche(n) Anwendung:Im Frühjahr. Einzelpflanzenbehandlung. |
1, 2 |
N | Böschungen und Grünstreifen entlang von Verkehrswegen (gem. ChemRRV) |
Giftige Kreuzkräuter (Senecio spp.) |
Aufwandmenge:2Tabletten/a Anwendung:Einzelpflanzenbehandlung. |
2, 3 |
Ö | Grünfläche |
Giftige Kreuzkräuter (Senecio spp.) Stumpfblättriger Ampfer (Blacken) |
Aufwandmenge:2Tabletten/a Wartefrist:3Woche(n) Anwendung:Einzelpflanzenbehandlung. |
1, 2, 4 |
Ö | Grünfläche |
Herbstzeitlose |
Aufwandmenge:2Tabletten/a Wartefrist:3Woche(n) Anwendung:Im Frühjahr. Einzelpflanzenbehandlung. |
1, 2, 4 |
Ö | Offene Ackerfläche |
Stumpfblättriger Ampfer (Blacken) |
Aufwandmenge:2Tabletten/a Anwendung:Einzelpflanzenbehandlung. |
2, 4 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung. Ausnahme: Für nicht laktierende Tiere beträgt die Wartefrist 2 Wochen.
- Spritzbrühe gut anrühren, damit diese homogen ist.
- Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen.
- Einzelpflanzenbehandlung gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV).
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS09 |
Symbol |
![]() |
Gefahrenbezeichnung | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.