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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Vintage C Disperss (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 09.11.2024)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist: 01.01.2025, Aufbrauchsfrist: 01.07.2025
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
UPL Italia S.R.L.
|
I-6036 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
8136 | Italien | 015832 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Kupfer (als Tribasisches Kupfersulfat)
Wirkstoff: Benthiavalicarb-isopropyl |
37.5 %
[als 66.7% Tribasisches Kupfersulfat] 1.75 % |
WG Wasserdispergierbares Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
W |
Reben |
Falscher Mehltau der Rebe
Teilwirkung: Echter Mehltau der Rebe Graufäule (Botrytis cinerea) Nebenwirkung: Rotbrenner |
Konzentration: 0.125
% Aufwandmenge: 2 kg/ha Wartefrist: 28 Tage Anwendung: Nach der Blüte, bis spätestens Mitte August. |
1, 2, 3, 4, 5 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 6 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr; innert 5 aufeinanderfolgender Jahre maximal 20 kg Kupfer-Metall je Hektar (Kupferbilanzierung).
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.