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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Vertimec Pro(Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:03.10.2023)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Akarizid
Insektizid |
Syngenta Italia S.P.A.
|
I-5995 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
8350 | Italien | 15050 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Abamectin
|
1.75 %18 g/l |
SCSuspensionskonzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
B | Erdbeere |
Erdbeermilbe Spinnmilben |
Konzentration:0.05 % Aufwandmenge:0.5l/ha Wartefrist:7Tage Anwendung:Nachblüte. |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 |
O | Birne |
Birnblattsauger |
Konzentration:0.075 % Aufwandmenge:1.2l/ha Wartefrist:3Woche(n) Anwendung:Stadium 69-81 (BBCH). |
3, 6, 9, 10, 11, 12, 13 |
W | Reben |
Kräuselmilbe |
Konzentration:0.05 % Aufwandmenge:0.3l/ha |
3, 6, 10, 12, 14, 15, 16 |
G | Gewächshaus: Aubergine Gewächshaus: Gurken Gewächshaus: Paprika Gewächshaus: Tomaten |
Minierfliegen Rostmilben Spinnmilben Thripse |
Konzentration:0.05 % Wartefrist:3Tage |
6, 12, 17 |
G | Freiland: Lauch Freiland: Zwiebeln |
Thripse |
Aufwandmenge:1l/ha Wartefrist:2Woche(n) |
2, 6, 7, 8 |
G | Freiland: Stangensellerie |
Minierfliegen |
Aufwandmenge:0.5l/ha Wartefrist:1Woche(n) |
2, 6, 7, 8 |
F | Hopfen |
Spinnmilben |
Aufwandmenge:1.25l/ha Wartefrist:4Woche(n) Anwendung:Stadium 51-79 (BBCH). |
3, 6, 10, 12, 13, 18, 19 |
Z | Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) |
Gemeine Spinnmilbe Minierfliegen |
Konzentration:0.025 % |
6, 11, 12, 13, 17 |
Z | Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) |
Thripse |
Konzentration:0.05 % |
6, 11, 12, 13, 17 |
Z | Gewächshaus: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) Gewächshaus: Blumenkulturen und Grünpflanzen Gewächshaus: Rosen |
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse) |
Konzentration:0.025 % |
6, 12, 17 |
Z | Blumenkulturen und Grünpflanzen Rosen |
Gemeine Spinnmilbe Minierfliegen |
Konzentration:0.025 % |
6, 12, 14, 17, 20 |
Z | Blumenkulturen und Grünpflanzen Rosen |
Thripse |
Konzentration:0.05 % |
6, 12, 14, 17, 20 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Toxisch für Raubwanzen und Raubmilben.
- SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.
- Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
- Die angegebene Konzentration bezieht sich auf eine Basiswassermenge von 1000 Liter pro Hektare.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen. Blühende Einsaaten oder Unkräuter sind vor der Behandlung zu entfernen (am Vortag mähen/mulchen).
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 10-13 (D-E) und eine Referenzbrühmenge von 600 l/ha (Berechnungsgrundlage).
- SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nur im geschlossenen Gewächshaus auf blühenden Pflanzen eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Behandlung ab Befallsbeginn.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 8Bienengefährlich
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.