Handelsbezeichnung: Teppeki (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.04.2024)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Insektizid
ISK Biosciences Europe N.V.
I-5545
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
7656 Italien 12225
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Flonicamid
50 %
WG Wasserdispergierbares Granulat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
O Kernobst
Blattläuse (Röhrenläuse)
Konzentration: 0.01 %
Aufwandmenge: 0.16 kg/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 2, 3, 4
O Kirsche
Blattläuse (Röhrenläuse)
Konzentration: 0.01 %
Aufwandmenge: 0.16 kg/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 3, 4, 5
O Zwetschge / Pflaume
Blattläuse (Röhrenläuse)
Konzentration: 0.01 %
Aufwandmenge: 0.16 kg/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 3, 4, 5
G Aubergine
Blattläuse (Röhrenläuse)
Wanzen
Konzentration: 0.01 %
Aufwandmenge: 0.1 kg/ha
Wartefrist: 3 Tage
3, 4, 6, 7
G Freiland: Erbsen ohne Hülsen
Blattläuse (Röhrenläuse)
Aufwandmenge: 0.14 kg/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)
3, 4, 8, 9
G Gurken
Zucchetti
Blattläuse (Röhrenläuse)
Konzentration: 0.01 %
Aufwandmenge: 0.1 kg/ha
Wartefrist: 1 Woche(n)
3, 4, 10
G Freiland: Kopfkohle
Freiland: Rosenkohl
Blattläuse (Röhrenläuse)
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Aufwandmenge: 0.14 kg/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)
Anwendung: Intervall: 2 Wochen.
3, 4, 7, 11
G Tomaten
Blattläuse (Röhrenläuse)
Konzentration: 0.01 %
Aufwandmenge: 0.1 kg/ha
Wartefrist: 3 Tage
3, 4, 6
F Futter- und Zuckerrüben
Blattläuse (Röhrenläuse)
Aufwandmenge: 0.14 kg/ha
Wartefrist: 60 Tage
3, 4, 8
F Kartoffeln
Blattläuse (Röhrenläuse)
Aufwandmenge: 0.16 kg/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)
Anwendung: Während der Vegetationsperiode.
3, 4, 11
F Tabak
Blattläuse (Röhrenläuse)
Aufwandmenge: 0.14 kg/ha
Anwendung: Während der Vegetationsperiode.
3, 4, 7, 11


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
  2. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
  3. SPe 8: Gefährlich für Bienen - Darf nur ausserhalb des Bienenfluges am Abend mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen in Kontakt kommen. Anwendung im geschlossenen Gewächshaus sofern keine Bestäuber zugegen sind.
  4. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
  5. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr im Abstand von mindestens 3 Wochen.
  6. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von mindestens 1 Woche.
  7. Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
  8. Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
  9. Mit Netzmittelzusatz gemäss Firmenangaben.
  10. Maximal 3 Behandlungen pro Kultur.
  11. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
  • SPe 8 Bienengefährlich


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.