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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Isomate CLR (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2025)
| Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Pheromon
|
CBC (Europe) Ltd
|
I-4840 |
| Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
| 7074 | Italien | 011550 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
E8E10-12 OH (E,E-8.10-dodecadien-1-ol; Codlemone)
Wirkstoff: (Z)-11-Tetradecen-1-yl acetat Wirkstoff: (Z)-9-Tetradecen-1-yl-acetat Wirkstoff: Dodecan-1-ol Wirkstoff: Tetradecan-1-ol |
37.3 %
[139 mg/Dispenser] 37.1 % [138 mg/Dispenser] 7.6 % [28 mg/Dispenser] 5.9 % [21 mg/Dispenser] 1.4 % [5 mg/Dispenser] |
VP Verdampfende Wirkstoffe enthaltendes Produkt |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| O |
Freiland: Aprikose Freiland: Kernobst Freiland: Walnuss |
Apfelwickler
|
Aufwandmenge:
750
Dispenser/ha Anwendung: 1 x im Frühjahr vor Flugbeginn. |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
| O |
Freiland: Hartschalenobst Freiland: Kernobst Freiland: Steinobst |
Schalenwickler
|
Aufwandmenge:
750
Dispenser/ha Anwendung: 1 x im Frühjahr vor Flugbeginn. |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Gute Isolation (mindestens 100 m von unbehandelten Beständen).
- Möglichst geringe Ausgangspopulation (nicht über 1-2% Befall im Vorjahr).
- Bei der Handhabung und beim Aufhängen der Pheromon-Dispenser sind Schutzhandschuhe zu tragen.
- Anlagegrösse nicht unter 1-2 ha. Reihenabstand nicht über 4.5 m.
- Das Produkt bei etwa 5°C lagern.
- Anlageform und Baumbestand möglichst uniform.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.