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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Isomate CLR (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 17.12.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Insektizid (Insektenlockstoff, Pheromon)
|
CBC (Europe) Ltd
|
I-4840 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
7074 | Italien | 011550 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Z9-14Ac
Wirkstoff: 12 OH (1-dodecanol) Wirkstoff: 14 OH (1-tetradecanol) Wirkstoff: E8E10-12 OH (E,E-8.10-dodecadien-1-ol; Codlemone) Wirkstoff: Z11-14 Ac |
[33 mg/Dispenser] [24 mg/Dispenser] [6 mg/Dispenser] [165 mg/Dispenser] [162 mg/Dispenser] |
VP Verdampfende Wirkstoffe enthaltendes Produkt |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
O |
Aprikose Kernobst Walnuss |
Apfelwickler
|
Aufwandmenge: 750
Dispenser/ha Anwendung: 1 x im Frühjahr vor Flugbeginn. |
1, 2, 3, 4, 5 |
O |
Hartschalenobst Kernobst Steinobst |
Schalenwickler
|
Aufwandmenge: 750
Dispenser/ha Anwendung: 1 x im Frühjahr vor Flugbeginn. |
1, 2, 3, 4, 5 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Anlagegrösse nicht unter 1-2 ha. Reihenabstand nicht über 4.5 m.
- Gute Isolation (mindestens 100 m von unbehandelten Beständen).
- Anlageform und Baumbestand möglichst uniform.
- Möglichst geringe Ausgangspopulation (nicht über 1-2% Befall im Vorjahr).
- Bei der Handhabung und beim Aufhängen der Pheromon-Dispenser sind Schutzhandschuhe zu tragen.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.