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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Litar 10 EC (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 05.10.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
Ascenza Italia S.r.l.
|
I-3760 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
4410 | Italien | 11190 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Penconazole
|
10.2 %
100 g/l |
EC Emulsionskonzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
B |
Erdbeere |
Echter Mehltau der Erdbeere
|
Konzentration: 0.025
% Aufwandmenge: 0.25 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
1, 2, 3 |
B |
Ribes Arten |
Echter Mehltau der Ribes-Arten
|
Konzentration: 0.025
% Aufwandmenge: 0.25 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Während der Blüte. |
2, 4, 5 |
O |
Kernobst |
Echter Mehltau der Quitte
Echter Mehltau des Apfels/der Birne |
Konzentration: 0.012
% Aufwandmenge: 0.2 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Ab Austrieb bis spätestens Ende Juli. |
2, 5, 6, 7, 8 |
W |
Reben |
Echter Mehltau der Rebe
|
Konzentration: 0.025
% Aufwandmenge: 0.4 l/ha Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. |
2, 9, 10, 11 |
W |
Reben |
Rotbrenner
Schwarzfäule der Rebe Schwarzfleckenkrankheit der Rebe |
Konzentration: 0.025
% Aufwandmenge: 0.4 l/ha Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. |
2, 10, 11, 12 |
G |
Kürbisgewächse (Cucurbitaceae) |
Echter Mehltau der Kürbisgewächse
|
Aufwandmenge: 0.25
l/ha Wartefrist: 3 Tage |
2, 13 |
G |
Tomaten |
Echter Mehltau der Solanaceae
|
Konzentration: 0.025
% Wartefrist: 3 Tage |
2, 13 |
F |
Tabak |
Echter Mehltau des Tabaks
|
Aufwandmenge: 0.375
l/ha Wartefrist: 7 Tage |
2, 14, 15 |
Z |
Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) |
Echte Mehltaupilze der Zierpflanzen
|
Konzentration: 0.025
- 0.05
% |
2, 5, 16, 17 |
Z |
Blumenkulturen und Grünpflanzen Rosen |
Echte Mehltaupilze der Zierpflanzen
|
Konzentration: 0.025
- 0.05
% |
2, 3, 8 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 4 Behandlungen pro Kultur und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC G1 (Sterolsynthesehemmer, SSH).
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "50 - 90% der Blütenstände mit sichtbaren Früchten" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC G1 (Sterolsynthesehemmer, SSH).
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- Nur in Tankmischung mit Slick 0.015% und Malvin WG 0.1% oder mit Slick 0.015% und Delan WG 0.03%.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Auch für die Luftapplikation.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC G1 (Sterolsynthesehemmer, SSH).
- Nur in Tankmischung mit 0.1% Folpet 80%.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 4 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC G1 (Sterolsynthesehemmer, SSH).
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC G1 (Sterolsynthesehemmer, SSH).
- Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.