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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Metacid (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 08.11.2025)
| Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Molluskizid
|
Sharda Cropchem Ltd.
|
I-3522 |
| Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
| 7285 | Italien | 6955 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Metaldehyd
|
5 %
|
RB Fertigköder |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| Z |
Zierpflanzen allg. |
Ackerschnecken/Deroceras Arten
Wegschnecken/Arion Arten |
Aufwandmenge:
5
-
7
kg/ha |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
| B |
Beerenbau allg. |
Ackerschnecken/Deroceras Arten
Wegschnecken/Arion Arten |
Aufwandmenge:
5
-
7
kg/ha |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
| G |
Gemüsebau allg. |
Ackerschnecken/Deroceras Arten
Wegschnecken/Arion Arten |
Aufwandmenge:
5
-
7
kg/ha |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
| W |
Reben |
Ackerschnecken/Deroceras Arten
Wegschnecken/Arion Arten |
Aufwandmenge:
5
-
7
kg/ha |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
| F |
Feldbau allg. |
Ackerschnecken/Deroceras Arten
Wegschnecken/Arion Arten |
Aufwandmenge:
5
-
7
kg/ha |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Zum Schutz von wildlebenden Säugern und Vögeln das Produkt nicht in Häufchen auslegen. Verschüttetes Produkt sofort zusammenkehren und entfernen.
- Das Zeitintervall zwischen zwei aufeinanderfolgenden Behandlungen beträgt mindestens 14 Tage.
- Mittel ist giftig für Haustiere. Haustiere von Produktpackungen fernhalten.
- Zum Schutz von wildlebenden Säugern und Vögeln nicht mehr als 700 g des Wirkstoffes Metaldehyd pro ha auf derselben Parzelle innerhalb eines Jahres anwenden.
- Auf den Boden zu streuen. Keine essbaren Pflanzenteile bestreuen.
- Befüllen der Maschinen: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.