Handelsbezeichnung: Colzanet (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 13.11.2024)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Herbizid
GLOBACHEM NV
I-2689
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
7440 Italien 9952
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Metazachlor
45.5 % 500 g/l
SC Suspensionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
B Erdbeere [ohne Vermehrungsanlagen]
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 1.5 - 2 l/ha
Anwendung: Nach dem Pflanzen.
1, 2, 3, 4
G Johanniskraut
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 1.5 l/ha
Anwendung: In überwinternden Kulturen nach Austrieb (10 cm Wuchshöhe). Nach dem Pflanzen.
1, 2, 3, 4
G Kohlarten
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 1.2 - 2 l/ha
Anwendung: Nach dem Pflanzen.
1, 2, 3, 5
G Radies
Rettich
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 1 l/ha
Anwendung: Nach der Saat, im Vorauflauf.
1, 2, 4
G Freiland: Rucola
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 0.5 l/ha
Wartefrist: 14 Tage
Anwendung: Nachauflauf, ab 3-Blatt Stadium der Kultur.
1, 2, 6, 7
F Raps
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 2 l/ha
Anwendung: Nach der Saat, im Vorauflauf.
1, 2, 3, 5
F Raps
Hirtentäschelkraut
Aufwandmenge: 1 - 1.5 l/ha
Anwendung: Zweitbehandlung nach Vorsaat-Herbizid.
1, 2, 3, 4
Z Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 2 l/ha
Anwendung: Nach dem Pflanzen.
1, 2, 4, 8, 9


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  2. SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 1 kg des Wirkstoffs Metazachlor pro ha auf der gleichen Parzelle innerhalb von 3 Jahren anwenden.
  3. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  4. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
  5. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 3 Punkte reduziert werden.
  6. Bei Behandlung im Anschluss an eine feuchte Witterungsperiode besteht die Gefahr von vorübergehenden Blattchlorosen.
  7. Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
  8. Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr.
  9. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift und einer allfälligen Abschwemmung ist eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einzuhalten.


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
  • SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.