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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Solado Gold (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 21.01.2026)
| Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Herbizid
|
Bayer CropScience S.r.l.
|
I-2074 |
| Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
| 6700 | Italien | 9056 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Glyphosat
|
30.77 %
360 g/l [als 41.5% Glyphosat-isopropylammoniumsalz (486 g/l)] |
SL Wasserlösliches Konzentrat |
Auflagen und Bemerkungen:
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
- Keine Niederschläge während mindestens 6 Stunden nach der Behandlung.
- Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen.
- Behandlung spätestens bis Ende August. Es dürfen keine grünen Teile der Kulturpflanzen mit dem Herbizid in Kontakt kommen.
- Behandlung bis spätestens 2 Wochen vor der Saat oder Pflanzung.
- Einzelpflanzenbehandlung gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV).
- Auf der Pakungsetikette ist die Empfehlung aufzuführen, dass vorzugsweise ein Handspritzgerät verwendet werden soll.
- Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung. Ausnahme: Für nicht laktierende Tiere beträgt die Wartefrist 2 Wochen.
- Behandlung der unbearbeiteten Zwischenreihen bei der Streifenfrässaat.
- Die Aufwandmenge bezieht sich auf die effektiv zu behandelnde Fläche.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.