Handelsbezeichnung: Polyram DF (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 02.05.2024)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
BASF Italia SpA
F-7271
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
3726 Frankreich 8700107
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Metiram
70 %
WG Wasserdispergierbares Granulat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
W Reben
Falscher Mehltau der Rebe
Rotbrenner
Schwarzfäule der Rebe
Konzentration: 0.2 %
Aufwandmenge: 3.2 kg/ha
Wartefrist: 8 Woche(n)
Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.
1, 2, 3
W Reben
Schwarzfleckenkrankheit der Rebe
Konzentration: 0.2 %
Aufwandmenge: 1.6 kg/ha
Anwendung: BBCH 7-10 (Stadium C-D) Vor der Blüte.
2, 3, 4
F Kartoffeln
Alternaria-Dürrfleckenkrankheit
Kraut- und Knollenfäule
Aufwandmenge: 3 kg/ha
3, 5, 6


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
  2. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  3. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  4. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 07-10 (C-D) und eine Referenzbrühmenge von 800 l/ha (Berechnungsgrundlage).
  5. Behandlungen im Abstand von 7-10 Tagen.
  6. Erste Behandlung wenn sich die Stauden in den Reihen berühren.


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.