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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Life Scientific Metconazole (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.09.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
Life Scientific Ltd
|
F-7084 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
7250 | Frankreich | 2130061 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Metconazole
|
6.7 %
60 g/l |
EC Emulsionskonzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
F |
Gerste |
Echter Mehltau des Getreides
Netzfleckenkrankheit der Gerste Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit |
Aufwandmenge: 1.5
l/ha Anwendung: Stadium 31-51 (BBCH). |
1, 2, 3 |
F |
Raps |
Sclerotinia-Fäule
|
Aufwandmenge: 1.2
l/ha Anwendung: Stadium 61-65 (BBCH). |
1, 2, 3 |
F |
Raps |
Wurzelhals- und Stengelfäule
|
Aufwandmenge: 1.5
l/ha Anwendung: Stadium 20-27 (BBCH). |
1, 2, 3 |
F |
Weizen |
Ährenfusariosen
|
Aufwandmenge: 1.5
l/ha Anwendung: Stadium 55-69 (BBCH). |
1, 2, 3, 4 |
F |
Weizen |
Braunrost
|
Aufwandmenge: 1.5
l/ha Anwendung: Stadium 37-61 (BBCH). |
1, 2, 3 |
F |
Weizen |
Echter Mehltau des Getreides
Gelbrost |
Aufwandmenge: 1.5
l/ha Anwendung: Stadium 32-61 (BBCH). |
1, 2, 3 |
F |
Weizen |
Septoria-Spelzenbräune (S. nodorum)
|
Aufwandmenge: 1.5
l/ha Anwendung: Stadium 51-61 (BBCH). |
1, 2, 3 |
F |
Winterroggen |
Braunrost
|
Aufwandmenge: 1.5
l/ha Anwendung: Stadium 37-61 (BBCH). |
1, 2, 3 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Nach pflugloser Ansaat nach Weizen oder Mais.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.