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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Fosburi (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Bayer CropScience SA
|
F-6724 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
7341 | Frankreich | 2080145 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Flufenacet
Wirkstoff: Diflufenican |
32.3 %
400 g/l 16.1 % 200 g/l |
SC Suspensionskonzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
F |
Gerste Roggen Triticale Weizen |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge: 0.6
l/ha Anwendung: Herbst. Vorauflauf bis Mitte Bestockung (BBCH 00 - 24). |
1, 2, 3, 5 |
F |
Gerste Roggen Triticale Weizen |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge: 0.4
l/ha Anwendung: Nachauflauf bis Mitte Bestockung (BBCH 11 - 24). Herbst. |
1, 2, 3, 4 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Behandlung von im Herbst gesäten Kulturen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.