Handelsbezeichnung: Mikal Flash (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.04.2024)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
Bayer SAS
F-6681
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
7491 Frankreich 9500649
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Fosetyl
Wirkstoff: Folpet
46.6 % [als 50% Aluminiumfosetyl]
25 %
WG Wasserdispergierbares Granulat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
W Reben
Falscher Mehltau der Rebe
Teilwirkung:
Echter Mehltau der Rebe
Graufäule (Botrytis cinerea)
Konzentration: 0.2 %
Aufwandmenge: 3.2 kg/ha
Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.
1, 2, 3, 4, 5, 6


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Auch für die Luftapplikation.
  2. Nicht mit Kupferpräparaten mischbar, Gefahr von Blattverbrennungen.
  3. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
  4. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  5. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  6. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.