zur Druckversion
Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Monolith (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.09.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Bayer SAS
|
F-6676 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
8593 | Frankreich | 2170524 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Propoxycarbazone-sodium
Wirkstoff: Mesosulfuron-methyl |
6.75 %
4.5 % |
WG Wasserdispergierbares Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
F |
Hartweizen Triticale Weichweizen |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge: 0.2
- 0.3
kg/ha Anwendung: Stadium 20-32 (BBCH). Frühjahr, Nachauflauf. |
1, 2, 3, 4, 5 |
F |
Roggen |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge: 0.2
kg/ha Anwendung: Stadium 20-32 (BBCH). Frühjahr, Nachauflauf. |
1, 2, 3 |
F |
Weizen |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge: 0.2
kg/ha Anwendung: Stadium 20-32 (BBCH). Frühjahr, Nachauflauf. |
1, 2, 6 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
- Mit Netzmittelzusatz gemäss Firmenangaben.
- Behandlung von im Herbst gesäten Kulturen.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur. Im Fall eines starken Befalls durch Trespen ist eine Splitapplikation gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin möglich.
- Behandlung von im Frühling gesäten Kulturen.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.