Handelsbezeichnung: Santhal (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.04.2024)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
Syngenta France SAS
F-6480
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
7570 Frankreich 9800289
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Metalaxyl-M
43.9 % 465 g/l
SL Wasserlösliches Konzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
G Chicorée
Phytophthora cryptogea
Aufwandmenge: 10 ml/hl
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Tauchbehandlung der Wurzeln. Zu Beginn der Treiberei.
1, 2, 4
G Chicorée
Phytophthora cryptogea
Aufwandmenge: 4 ml/t
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Zu Beginn der Treiberei. Spritzbehandlung der Wurzeln.
1, 2, 3
G Karotten
Pythium spp.
Aufwandmenge: 0.5 l/ha
Anwendung: Stadium 11-14 (BBCH). Spritzapplikation.
5, 6
G Küchenkräuter
Falsche Mehltaupilze der Küchenkräuter
Aufwandmenge: 0.2 - 0.22 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Spritzapplikation.
7
Z Gewächshaus: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)
Gewächshaus: Blumenkulturen und Grünpflanzen
Falsche Mehltaupilze der Zierpflanzen
Phytophthora spp.
Pythium spp.
Konzentration: 0.02 %
Anwendung: Spritzapplikation.
7, 8, 10
Z Gewächshaus: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)
Gewächshaus: Blumenkulturen und Grünpflanzen
Falsche Mehltaupilze der Zierpflanzen
Phytophthora spp.
Pythium spp.
Aufwandmenge: 5 l/ha
Anwendung: Giessbehandlung.
9, 11, 12
Z Gewächshaus: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)
Gewächshaus: Blumenkulturen und Grünpflanzen
Falsche Mehltaupilze der Zierpflanzen
Phytophthora spp.
Pythium spp.
Aufwandmenge: 25 ml/m3 Pflanzenerde
Anwendung: Behandlung der Pflanzenerde.
13


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Maximal 1 Behandlung.
  2. Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
  3. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
  4. Ansetzen der Brühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Behandlung: Schutzhandschuhe tragen.
  5. Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
  6. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  7. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
  8. Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
  9. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
  10. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  11. Erste Behandlung nach der Pflanzung, zweite Behandlung 3 Wochen später.
  12. Ansetzen der Giessbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
  13. Ansetzen der Brühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.