Handelsbezeichnung: Santhal (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 08.11.2025)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
Syngenta France SAS
F-6480
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
7570 Frankreich 9800289
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Metalaxyl-M
43.97 % 465.16 g/l
SL Wasserlösliches Konzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
Z Gewächshaus: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)
Gewächshaus: Blumenkulturen und Grünpflanzen
Falsche Mehltaupilze der Zierpflanzen
Phytophthora spp.
Pythium spp.
Aufwandmenge: 5 l/ha
1, 4, 6
Z Gewächshaus: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)
Gewächshaus: Blumenkulturen und Grünpflanzen
Falsche Mehltaupilze der Zierpflanzen
Phytophthora spp.
Pythium spp.
Konzentration: 0.02 %
Anwendung: Spritzapplikation.
2, 3, 7
Z Gewächshaus: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)
Gewächshaus: Blumenkulturen und Grünpflanzen
Falsche Mehltaupilze der Zierpflanzen
Phytophthora spp.
Pythium spp.
Aufwandmenge: 25 ml/m3 Pflanzenerde
Anwendung: Behandlung der Pflanzenerde.
5
G Chicorée
Phytophthora cryptogea
Aufwandmenge: 10 ml/hl
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Zu Beginn der Treiberei. Tauchbehandlung der Wurzeln.
8, 9, 10
G Chicorée
Phytophthora cryptogea
Aufwandmenge: 4 ml/t
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Spritzbehandlung der Wurzeln. Zu Beginn der Treiberei.
9, 10, 11
G Karotten
Pythium spp.
Aufwandmenge: 0.5 l/ha
Anwendung: Spritzapplikation. Stadium 11-14 (BBCH).
12, 13
G Küchenkräuter
Falsche Mehltaupilze der Küchenkräuter
Aufwandmenge: 0.2 - 0.22 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Spritzapplikation.
3


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Erste Behandlung nach der Pflanzung, zweite Behandlung 3 Wochen später.
  2. Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
  3. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
  4. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
  5. Ansetzen der Brühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
  6. Ansetzen der Giessbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
  7. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  8. Ansetzen der Brühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Behandlung: Schutzhandschuhe tragen.
  9. Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
  10. Maximal 1 Behandlung.
  11. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
  12. Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
  13. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.