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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Santhal (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.09.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
Syngenta France SAS
|
F-6480 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
7570 | Frankreich | 9800289 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Metalaxyl-M
|
43.9 %
465 g/l |
SL Wasserlösliches Konzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
G |
Chicorée |
Phytophthora cryptogea
|
Aufwandmenge: 10
ml/hl Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Tauchbehandlung der Wurzeln. Zu Beginn der Treiberei. |
1, 2, 4 |
G |
Chicorée |
Phytophthora cryptogea
|
Aufwandmenge: 4
ml/t Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Zu Beginn der Treiberei. Spritzbehandlung der Wurzeln. |
1, 2, 3 |
G |
Karotten |
Pythium spp.
|
Aufwandmenge: 0.5
l/ha Anwendung: Stadium 11-14 (BBCH). Spritzapplikation. |
5, 6 |
G |
Küchenkräuter |
Falsche Mehltaupilze der Küchenkräuter
|
Aufwandmenge: 0.2
- 0.22
l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Spritzapplikation. |
7 |
Z |
Gewächshaus: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) Gewächshaus: Blumenkulturen und Grünpflanzen |
Falsche Mehltaupilze der Zierpflanzen
Phytophthora spp. Pythium spp. |
Konzentration: 0.02
% Anwendung: Spritzapplikation. |
7, 8, 10 |
Z |
Gewächshaus: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) Gewächshaus: Blumenkulturen und Grünpflanzen |
Falsche Mehltaupilze der Zierpflanzen
Phytophthora spp. Pythium spp. |
Aufwandmenge: 5
l/ha Anwendung: Giessbehandlung. |
9, 11, 12 |
Z |
Gewächshaus: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) Gewächshaus: Blumenkulturen und Grünpflanzen |
Falsche Mehltaupilze der Zierpflanzen
Phytophthora spp. Pythium spp. |
Aufwandmenge: 25
ml/m3 Pflanzenerde Anwendung: Behandlung der Pflanzenerde. |
13 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 1 Behandlung.
- Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
- Ansetzen der Brühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Behandlung: Schutzhandschuhe tragen.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
- Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Erste Behandlung nach der Pflanzung, zweite Behandlung 3 Wochen später.
- Ansetzen der Giessbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
- Ansetzen der Brühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.