zur Druckversion
Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Slowgirl (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 07.08.2026)
| Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Fungizid
|
HMWC SARL
|
F-6430 |
| Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
| 8131 | Frankreich | 2170839 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Cyazofamid
|
14.8 %
160 g/l |
SC Suspensionskonzentrat |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| G |
Gewächshaus: Aubergine |
Kraut- und Fruchtfäule
|
Konzentration:
0.05
-
0.05
% Aufwandmenge: 0.05 - 0.05 % Wartefrist: 3 Tage Anwendung: Bei Befallsbeginn. |
1, 2, 3, 4, 5 |
| G |
Freiland: Gurken Freiland: Kürbisse mit geniessbarer Schale |
Falscher Mehltau der Kürbisgewächse
|
Konzentration:
0.05
% Aufwandmenge: 0.5 l/ha Wartefrist: 3 Tage |
2, 3, 4, 5, 6 |
| G |
Gewächshaus: Kürbisgewächse (Cucurbitaceae) |
Falscher Mehltau der Kürbisgewächse
|
Konzentration:
0.05
% Aufwandmenge: 0.5 l/ha Wartefrist: 3 Tage |
1, 3, 4, 6 |
| G |
Tomaten |
Kraut- und Fruchtfäule
|
Konzentration:
0.05
% Wartefrist: 3 Tage |
1, 3, 4, 5, 6 |
| F |
Kartoffeln |
Kraut- und Knollenfäule
|
Aufwandmenge:
0.5
l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) |
1, 3, 4, 7 |
| F |
Tabak |
Blauschimmel des Tabaks
|
Aufwandmenge:
0.5
-
0.5
l/ha |
2, 3, 4, 5 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Behandlungen im Abstand von 7-10 Tagen.
- Bewilligt als geringfügige Verwendung.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr.21 (Quinone inside Inhibitors, QiI).
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Behandlung bei Befallsbeginn.
- Bei Frühkartoffeln 1 Woche Wartefrist.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.