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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Othello (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 17.12.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Bayer SAS
|
F-6102 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
7651 | Frankreich | 2140152 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Diflufenican
Wirkstoff: Mesosulfuron-methyl Wirkstoff: Iodosulfuron-methyl-Natrium |
5.25 %
50 g/l 0.78 % 7.5 g/l 0.27 % 2.5 g/l |
OD Öldispersion |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
F |
Roggen |
Dicotyledonen (Unkräuter)
Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge: 1
l/ha Anwendung: Im Frühjahr. Stadium 20-32 (BBCH). |
1, 2, 3, 4 |
F |
Triticale |
Dicotyledonen (Unkräuter)
Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge: 1
- 1.5
l/ha Anwendung: Stadium 20-32 (BBCH). Im Frühjahr. |
1, 2, 4, 5, 6 |
F |
Weichweizen |
Dicotyledonen (Unkräuter)
Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge: 1
- 1.5
l/ha Anwendung: Im Frühjahr. Stadium 20-32 (BBCH). |
1, 2, 4, 5, 6 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.