Handelsbezeichnung: Eradicoat (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 02.05.2024)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Akarizid
Insektizid
Certis Belchim B.V.
F-6085
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
8169 Frankreich 2160114
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Maltodextrin
49 % 598 g/l
SL Wasserlösliches Konzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
B Erdbeere
Spinnmilben
Konzentration: 2.5 %
Aufwandmenge: 25 l/ha
Wartefrist: 3 Tage
1, 2, 3
O Apfel
Birne / Nashi
Spinnmilben
Konzentration: 2.5 %
Aufwandmenge: 40 l/ha
2, 3, 4
G Aubergine
Gemüsepaprika
Gurken
Tomaten
Blattläuse (Röhrenläuse)
Spinnmilben
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Konzentration: 2.5 %
Wartefrist: 3 Tage
2, 3
G Bohnen
Zucchetti
Blattläuse (Röhrenläuse)
Spinnmilben
Weisse Fliegen (Mottenschildläuse)
Konzentration: 2.5 %
Aufwandmenge: 25 l/ha
Wartefrist: 3 Tage
2, 3
Z Blumenkulturen und Grünpflanzen
Rosen
Blattläuse (Röhrenläuse)
Spinnmilben
Konzentration: 2.5 %
2, 3, 5, 6


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
  2. SPe 8: Gefährlich für Bienen - Darf nur ausserhalb des Bienenfluges am Abend mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen in Kontakt kommen. Anwendung im geschlossenen Gewächshaus sofern keine Bestäuber zugegen sind.
  3. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen.
  4. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
  5. 2 Behandlungen im Abstand von 4-7 Tagen.
  6. Blüten nicht behandeln.


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.