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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Cuprafor Micro (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 05.10.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Bakterizid
Fungizid |
industrias químicas del vallés, s.a.
|
F-5393 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
7811 | Frankreich | 9400346 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Kupfer (als Oxychlorid)
|
50 %
[als 89.3% Kupferoxychlorid] |
WG Wasserdispergierbares Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
B |
Brombeere Himbeere |
Rutenkrankheiten der Brombeere
Rutenkrankheiten der Himbeere |
Konzentration: 0.2
- 0.5
% Anwendung: Vor der Blüte und nach der Ernte. |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
B |
Erdbeere |
Blattfleckenkrankheiten der Erdbeere
|
Konzentration: 0.1
- 0.3
% Anwendung: Vor der Blüte und nach der Ernte. |
1, 4, 5, 6, 7 |
B |
Ribes Arten |
Blattfallkrankheit der Ribes-Arten
|
Konzentration: 0.1
- 0.3
% Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Unmittelbar nach der Blüte und nach der Ernte. |
1, 4, 5, 6, 8 |
O |
Kernobst |
Schorf des Kernobstes
|
Konzentration: 0.1
- 0.2
% Anwendung: Beim Austrieb. |
1, 4, 6, 9 |
O |
Kernobst |
Schorf des Kernobstes
|
Konzentration: 0.05
- 0.1
% Anwendung: Vor der Blüte. |
1, 4, 6, 9, 10 |
O |
Kirsche |
Bakterienbrand der Kirsche
|
Konzentration: 0.2
- 0.3
% Anwendung: Beim Blattfall. |
1, 4, 6, 9, 11 |
O |
Steinobst |
Kräuselkrankheit des Pfirsichs
Narren- oder Taschenkrankheit der Zwetschge Schrotschuss |
Konzentration: 0.2
- 0.3
% Anwendung: Beim Austrieb. |
1, 4, 6, 9 |
W |
Reben |
Falscher Mehltau der Rebe
Teilwirkung: Echter Mehltau der Rebe Graufäule (Botrytis cinerea) Nebenwirkung: Rotbrenner |
Konzentration: 0.1
% |
4, 6, 12, 13, 14, 15 |
W |
Reben |
Falscher Mehltau der Rebe
|
Konzentration: 0.3
% Anwendung: Abschlussbehandlung spätestens Ende August, nur bei starkem Befallsdruck. |
4, 6, 14 |
W |
Reben |
Teilwirkung: Falscher Mehltau der Rebe |
Konzentration: 0.1
% Anwendung: Bis spätestens Ende August. |
4, 6, 14 |
G |
Aubergine Tomaten |
Alternaria-Dürrfleckenkrankheit
Kraut- und Fruchtfäule Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine |
Konzentration: 0.5
- 0.7
% Wartefrist: 3 Tage |
1, 4, 5, 6, 16 |
G |
Aubergine Tomaten |
Teilwirkung: Bakterielle Fleckenkrankheit Bakterielle Tomatenwelke |
Konzentration: 0.5
- 0.7
% Wartefrist: 3 Tage |
1, 4, 5, 6 |
G |
Bohnen |
Teilwirkung: Bohnenbrand Fettfleckenkrankheit |
Konzentration: 0.2
% Wartefrist: 3 Woche(n) |
1, 4, 5, 6, 17 |
G |
Gurken |
Teilwirkung: Eckige Blattfleckenkrankheit Falscher Mehltau der Kürbisgewächse |
Konzentration: 0.2
% Wartefrist: 3 Woche(n) |
1, 4, 5, 6, 17 |
G |
Karotten |
Alternaria-Möhrenschwärze
|
Konzentration: 0.5
- 0.7
% Wartefrist: 3 Woche(n) |
1, 4, 6, 16 |
G |
Knollensellerie Stangensellerie |
Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries
|
Konzentration: 0.5
- 0.7
% Wartefrist: 3 Woche(n) |
1, 4, 6, 16 |
G |
Kohlarten |
Teilwirkung: Adernschwärze |
Konzentration: 0.2
% |
1, 4, 6, 18 |
G |
Rande |
Cercospora- und Ramularia-Blattfleckenkrankheiten
|
Konzentration: 0.5
- 0.7
% Wartefrist: 3 Woche(n) |
1, 4, 6, 16 |
G |
Schwarzwurzel |
Weisser Rost der Schwarzwurzel
|
Konzentration: 0.5
% Wartefrist: 3 Woche(n) |
1, 4, 6, 19 |
F |
Kartoffeln |
Kraut- und Knollenfäule
|
Aufwandmenge: 7
kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Eine Behandlung pro Jahr (3.5 kg Cu/ha). |
1, 6, 20, 21 |
Z |
Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) Rosen |
Blattfleckenpilze
|
Konzentration: 0.1
- 0.5
% |
1, 4, 5, 22 |
Z |
Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) |
Falsche Mehltaupilze der Zierpflanzen
|
Konzentration: 0.1
- 0.3
% |
1, 4, 5, 22 |
Z |
Begonia Pelargonien |
Bakteriosen
|
Konzentration: 0.1
% Anwendung: Prophylaxe. |
1, 4, 5, 6 |
Z |
Blautanne |
Knospensterben der Blautanne
|
Konzentration: 1
% |
1, 4, 22 |
Z |
Blumenkulturen und Grünpflanzen |
Blattfleckenpilze
|
Konzentration: 0.1
- 0.5
% |
1, 4, 5, 6 |
Z |
Blumenkulturen und Grünpflanzen |
Falsche Mehltaupilze der Zierpflanzen
|
Konzentration: 0.1
- 0.3
% |
1, 4, 5, 6 |
Z |
Kirschlorbeer |
Schrotschuss
|
Konzentration: 0.1
- 0.3
% |
1, 4, 22 |
Z |
Rhododendron |
Knospensterben an Rhododendron
|
Konzentration: 0.1
- 0.3
% |
1, 4, 22 |
Z |
Rosen |
Rindenbrandkrankheit der Rosen
|
Konzentration: 0.6
% Anwendung: Herbst- und Winterspritzung. |
1, 4, 5, 22 |
Z |
Rosen |
Rindenbrandkrankheit der Rosen
|
Konzentration: 0.1
% |
1, 4, 5, 22 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Höchstens 4 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr.
- Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150 - 170 cm sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Für Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Bei Anwendung im Gewächshaus ist dieses vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "50 - 90% der Blütenstände mit sichtbaren Früchten" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- Als Zusatz zu Netzschwefel.
- Nur bei starkem Befall und bei anfälligen Sorten.
- Auch für die Luftapplikation.
- Nach der Blüte bis spätestens Mitte August.
- Maximal 6 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr; innert 5 aufeinanderfolgender Jahre maximal 20 kg Kupfer-Metall je Hektar (Kupferbilanzierung).
- In Tankmischung mit Folpet-haltigen Präparaten.
- In Tankmischung mit organischen Fungiziden genügt die Hälfte der aufgeführten Konzentration.
- Vorsicht wegen Phytotoxizität!
- Nur zur Anzucht von Jungpflanzen.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
- Bei Frühkartoffeln 2 Wochen Wartefrist.
- Spritzabstände 7-10 Tage zu anderen Kontaktfungiziden.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.