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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Opus Team(Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:14.01.2021)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist:06.01.2021,Aufbrauchsfrist:06.01.2022
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
BASF Agro SAS
|
F-5356 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
6354 | Frankreich | 9200020 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Fenpropimorph
Wirkstoff: Epoxiconazole |
24.5 %250 g/l 8.2 %83.7 g/l |
SESuspoemulsion |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
F | Gerste |
Echter Mehltau des Getreides Netzfleckenkrankheit der Gerste Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit Zwergrost der Gerste |
Aufwandmenge:1.5l/ha Anwendung:Stadium 31-51 (BBCH). |
1, 2, 3 |
F | Weizen |
Braunrost Septoria-Spelzenbräune (S. nodorum) |
Aufwandmenge:1.5l/ha Anwendung:Stadium 37-61 (BBCH). |
1, 2, 3 |
F | Weizen |
Echter Mehltau des Getreides |
Aufwandmenge:1.5l/ha Anwendung:Stadium 31-61 (BBCH). |
1, 2, 3 |
F | Weizen |
Gelbrost |
Aufwandmenge:0.75 -1.5l/ha Anwendung:Stadium 31-61 (BBCH). |
1, 2, 3, 4 |
F | Winterroggen |
Braunrost |
Aufwandmenge:0.75 -1.5l/ha Anwendung:Stadium 37-61 (BBCH). |
1, 2, 3, 4 |
F | Winterroggen |
Echter Mehltau des Getreides |
Aufwandmenge:1.5l/ha Anwendung:Stadium 31-61 (BBCH). |
1, 2, 3 |
F | Winterroggen |
Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit |
Aufwandmenge:1.5l/ha Anwendung:Stadium 37-61 (BBCH). |
1, 2, 3 |
F | Zuckerrübe |
Cercospora- und Ramularia-Blattfleckenkrankheiten Echter Mehltau der Rüben Rost der Rüben |
Aufwandmenge:1.2l/ha |
2, 3, 5 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Hohe Dosierung nur bei stark anfälligen Sorten.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.