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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Banvel 4S (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 06.11.2025)
| Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Herbizid
|
Syngenta France SAS
|
F-4273 |
| Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
| 4517 | Frankreich | 8400096 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Dicamba
|
41.02 %
480 g/l [als 49.4% Dicamba-Dimethylammonium-Salz (578g/L)] |
SL Wasserlösliches Konzentrat |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| F |
Brache |
Ackerwinde
Rumex-Arten Zaunwinde |
Aufwandmenge:
0.5
l/ha Anwendung: Bis spätestens Ende September. |
1, 2 |
| F |
Gerste Weizen |
Dicotyledonen (Unkräuter)
|
Aufwandmenge:
0.25
l/ha |
1, 3 |
| F |
Mais |
Dicotyledonen (Unkräuter)
|
Aufwandmenge:
0.3
-
0.5
l/ha |
1 |
| F |
Mais |
Dicotyledonen (Unkräuter)
|
Aufwandmenge:
0.6
-
0.75
l/ha |
1, 4 |
| F |
Sorghum |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
|
Aufwandmenge:
0.6
l/ha Anwendung: Stadium 12-18 (BBCH). |
1, 3, 5, 6, 7 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen.
- Nur in Tankmischung mit einem Glyphosate-Produkt.
- Darf nicht im Herbst angewendet werden.
- Splitbehandlung (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
- Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
- Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
- In 200 - 400 L Wasser/ha.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.