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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Opus(Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:02.04.2021)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
BASF Agro SAS
|
F-4234 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
6328 | Frankreich | 9200018 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Epoxiconazole
|
12.1 %125 g/l |
SCSuspensionskonzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
F | Gerste |
Braunrost Echter Mehltau des Getreides Netzfleckenkrankheit der Gerste Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit |
Aufwandmenge:1l/ha Anwendung:Stadium 31-51 (BBCH). |
1, 2 |
F | Weizen Winterroggen |
Braunrost |
Aufwandmenge:0.5 -1l/ha Anwendung:Stadium 37-61 (BBCH). |
1, 2, 3 |
F | Weizen |
Echter Mehltau des Getreides |
Aufwandmenge:1l/ha Anwendung:Stadium 31-61 (BBCH). |
1, 2 |
F | Weizen |
Gelbrost |
Aufwandmenge:0.5 -1l/ha Anwendung:Stadium 31-61 (BBCH). |
1, 2, 3 |
F | Weizen |
Septoria-Spelzenbräune (S. nodorum) |
Aufwandmenge:1l/ha Anwendung:Stadium 37-61 (BBCH). |
1, 2 |
F | Zuckerrübe |
Cercospora- und Ramularia-Blattfleckenkrankheiten Echter Mehltau der Rüben |
Aufwandmenge:0.75l/ha |
2, 4 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Hohe Dosierung nur bei stark anfälligen Sorten.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.