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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Pirimor G (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Insektizid
|
Adama France SAS
|
F-2616 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
4340 | Frankreich | 7500569 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Pirimicarb
|
50 %
|
SG Wasserlösliches Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
O |
Apfel |
Blutlaus
|
Konzentration: 0.04
% Aufwandmenge: 0.64 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 |
O |
Kernobst Steinobst |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Konzentration: 0.02
- 0.04
% Aufwandmenge: 0.32 - 0.64 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11 |
O |
Kernobst Steinobst |
Teilwirkung: Gemeine Kommaschildlaus |
Konzentration: 0.04
% Aufwandmenge: 0.64 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
2, 4, 5, 6, 7, 8, 12, 13 |
G |
Andenbeere Artischocken Asia-Salate (Brassicaceae) Bohnen Brunnenkresse Chicorée Cima di Rapa Erbsen Gemüsezwiebel Karotten Knoblauch Knollensellerie Kohlarten Kresse Küchenkräuter Kürbisse mit geniessbarer Schale Meerrettich Melonen Nüsslisalat Ölkürbisse Pastinake Pepino Puffbohne Radies Rande Rettich Rucola Schalotten Schwarzwurzel Speisekohlrüben Speisekürbisse (ungeniessbare Schale) Speisezwiebel Stachys Stielmus Topinambur Wassermelonen Wurzelpetersilie Zuckermais |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Aufwandmenge: 0.5
kg/ha Wartefrist: 1 Woche(n) |
3, 6, 14, 15, 16 |
G |
Aubergine Gurken Paprika Tomaten |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Konzentration: 0.05
% Wartefrist: 1 Woche(n) |
3, 6, 15, 16, 17 |
G |
Baby-Leaf (Brassicaceae) |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Aufwandmenge: 0.5
kg/ha Wartefrist: 1 Woche(n) |
3, 6, 14, 15, 16 |
G |
Baby-Leaf (Chenopodiaceae) |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Aufwandmenge: 0.5
kg/ha Wartefrist: 2 Woche(n) |
3, 6, 14, 15, 16 |
G |
Mangold Spinat |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Aufwandmenge: 0.5
kg/ha Wartefrist: 2 Woche(n) |
3, 6, 14, 15, 16 |
G |
Rhabarber Spargel |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Aufwandmenge: 0.5
kg/ha Anwendung: Nur nach der Ernte. |
3, 6, 13, 14, 15 |
G |
Gewächshaus: Salate (Asteraceae) |
Salatwurzellaus
|
Konzentration: 0.1
% Aufwandmenge: 5 g/m2 Setzlinge Wartefrist: 6 Woche(n) Anwendung: Juni bis August. |
7, 18, 19, 20, 21, 22 |
F |
Ackerbohne |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Aufwandmenge: 0.15
kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
3, 6, 15, 21 |
F |
Eiweisserbse |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Aufwandmenge: 0.15
kg/ha Wartefrist: 2 Woche(n) |
3, 6, 14, 15, 21 |
F |
Getreide |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Aufwandmenge: 0.15
kg/ha Wartefrist: 4 Woche(n) |
3, 6, 15, 21 |
F |
Kartoffeln zur Pflanzgutproduktion |
Virusübertragende Blattläuse
|
Aufwandmenge: 0.15
kg/ha |
3, 6, 15, 23, 24 |
F |
Raps |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Aufwandmenge: 0.25
kg/ha Wartefrist: 4 Woche(n) |
3, 6, 15, 21 |
F |
Zuckerrübe |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Aufwandmenge: 0.25
kg/ha Wartefrist: 6 Woche(n) |
3, 6, 14, 15, 16 |
Z |
Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) Blumenkulturen und Grünpflanzen Rosen |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Konzentration: 0.05
% |
3, 6, 7, 17, 25, 26 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Netzmittelzusatz von 0.05% empfehlenswert.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- Spritzen.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- SPe 8: Gefährlich für Bienen - Darf nur ausserhalb des Bienenfluges am Abend mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen in Kontakt kommen. Anwendung im geschlossenen Gewächshaus sofern keine Bestäuber zugegen sind.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr im Abstand von 2 - 4 Wochen mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der selben Wirkstoffgruppe.
- Höhere Aufwandmenge bis Ende Juni, tiefere Aufwandmenge ab Juli.
- Spritzung auf Junglarven.
- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von mindestens 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Ausnahmen sind in den Weisungen der Zulassungsstelle festgelegt.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Nur zur Produktion von Setzlingen für gepflanzte Kulturen.
- Überbrausen.
- SPe 8: Gefährlich für Bienen - Anwendung im geschlossenen Gewächshaus sofern keine Bestäuber zugegen sind.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
- Bei Nachfolgearbeiten sind bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen.
- Nur in Kulturen unter Tunnelabdeckung oder im Gewächshaus
- Maximal 3 Behandlungen pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
- Maximal 3 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 8 Bienengefährlich
- SPo 2 Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.