Handelsbezeichnung: Pirimor G (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 02.05.2024)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Insektizid
Adama France SAS
F-2616
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
4340 Frankreich 7500569
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Pirimicarb
50 %
SG Wasserlösliches Granulat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
O Apfel
Blutlaus
Konzentration: 0.04 %
Aufwandmenge: 0.64 kg/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9
O Kernobst
Steinobst
Blattläuse (Röhrenläuse)
Konzentration: 0.02 - 0.04 %
Aufwandmenge: 0.32 - 0.64 kg/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11
O Kernobst
Steinobst
Teilwirkung:
Gemeine Kommaschildlaus
Konzentration: 0.04 %
Aufwandmenge: 0.64 kg/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
2, 4, 5, 6, 7, 8, 12, 13
G Andenbeere
Artischocken
Asia-Salate (Brassicaceae)
Bohnen
Brunnenkresse
Chicorée
Cima di Rapa
Erbsen
Gemüsezwiebel
Karotten
Knoblauch
Knollensellerie
Kohlarten
Kresse
Küchenkräuter
Kürbisse mit geniessbarer Schale
Meerrettich
Melonen
Nüsslisalat
Ölkürbisse
Pastinake
Pepino
Puffbohne
Radies
Rande
Rettich
Rucola
Schalotten
Schwarzwurzel
Speisekohlrüben
Speisekürbisse (ungeniessbare Schale)
Speisezwiebel
Stachys
Stielmus
Topinambur
Wassermelonen
Wurzelpetersilie
Zuckermais
Blattläuse (Röhrenläuse)
Aufwandmenge: 0.5 kg/ha
Wartefrist: 1 Woche(n)
3, 6, 14, 15, 16
G Aubergine
Gurken
Paprika
Tomaten
Blattläuse (Röhrenläuse)
Konzentration: 0.05 %
Wartefrist: 1 Woche(n)
3, 6, 15, 16, 17
G Baby-Leaf (Brassicaceae)
Blattläuse (Röhrenläuse)
Aufwandmenge: 0.5 kg/ha
Wartefrist: 1 Woche(n)
3, 6, 14, 15, 16
G Baby-Leaf (Chenopodiaceae)
Blattläuse (Röhrenläuse)
Aufwandmenge: 0.5 kg/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)
3, 6, 14, 15, 16
G Mangold
Spinat
Blattläuse (Röhrenläuse)
Aufwandmenge: 0.5 kg/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)
3, 6, 14, 15, 16
G Rhabarber
Spargel
Blattläuse (Röhrenläuse)
Aufwandmenge: 0.5 kg/ha
Anwendung: Nur nach der Ernte.
3, 6, 13, 14, 15
G Gewächshaus: Salate (Asteraceae)
Salatwurzellaus
Konzentration: 0.1 %
Aufwandmenge: 5 g/m2 Setzlinge
Wartefrist: 6 Woche(n)
Anwendung: Juni bis August.
7, 18, 19, 20, 21, 22
F Ackerbohne
Blattläuse (Röhrenläuse)
Aufwandmenge: 0.15 kg/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
3, 6, 15, 21
F Eiweisserbse
Blattläuse (Röhrenläuse)
Aufwandmenge: 0.15 kg/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)
3, 6, 14, 15, 21
F Getreide
Blattläuse (Röhrenläuse)
Aufwandmenge: 0.15 kg/ha
Wartefrist: 4 Woche(n)
3, 6, 15, 21
F Kartoffeln zur Pflanzgutproduktion
Virusübertragende Blattläuse
Aufwandmenge: 0.15 kg/ha
3, 6, 15, 23, 24
F Raps
Blattläuse (Röhrenläuse)
Aufwandmenge: 0.25 kg/ha
Wartefrist: 4 Woche(n)
3, 6, 15, 21
F Zuckerrübe
Blattläuse (Röhrenläuse)
Aufwandmenge: 0.25 kg/ha
Wartefrist: 6 Woche(n)
3, 6, 14, 15, 16
Z Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)
Blumenkulturen und Grünpflanzen
Rosen
Blattläuse (Röhrenläuse)
Konzentration: 0.05 %
3, 6, 7, 17, 25, 26


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Netzmittelzusatz von 0.05% empfehlenswert.
  2. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
  3. Spritzen.
  4. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  5. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
  6. SPe 8: Gefährlich für Bienen - Darf nur ausserhalb des Bienenfluges am Abend mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen in Kontakt kommen. Anwendung im geschlossenen Gewächshaus sofern keine Bestäuber zugegen sind.
  7. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  8. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  9. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr im Abstand von 2 - 4 Wochen mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
  10. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der selben Wirkstoffgruppe.
  11. Höhere Aufwandmenge bis Ende Juni, tiefere Aufwandmenge ab Juli.
  12. Spritzung auf Junglarven.
  13. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
  14. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von mindestens 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Ausnahmen sind in den Weisungen der Zulassungsstelle festgelegt.
  15. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
  16. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
  17. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
  18. Nur zur Produktion von Setzlingen für gepflanzte Kulturen.
  19. Überbrausen.
  20. SPe 8: Gefährlich für Bienen - Anwendung im geschlossenen Gewächshaus sofern keine Bestäuber zugegen sind.
  21. Maximal 1 Behandlung pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
  22. Bei Nachfolgearbeiten sind bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen.
  23. Nur in Kulturen unter Tunnelabdeckung oder im Gewächshaus
  24. Maximal 3 Behandlungen pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
  25. Maximal 3 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
  26. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
  • SPe 8 Bienengefährlich
  • SPo 2 Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.