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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: universe (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 05.10.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Sharda Swiss Sàrl
|
D-7401 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
9345 | Deutschland | 00A606-00 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Fluroxypyr
Wirkstoff: Clopyralid Wirkstoff: Florasulam |
9.62 %
100 g/l [als 13.9 % Fluroxypyr-meptyl (144 g/l) ] 7.69 % 80 g/l 0.24 % 2.5 g/l |
EC Emulsionskonzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
F |
Getreide |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) |
Aufwandmenge: 1.5
l/ha Anwendung: Frühjahr, Nachauflauf (BBCH 13-39). |
1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 |
F |
Getreide |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) |
Aufwandmenge: 1.5
l/ha Anwendung: Frühjahr, Nachauflauf (BBCH 13-29). |
1, 2, 3, 5, 6, 7, 8 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Kulturen möglich. Nach der Getreideernte das Stroh sorgfältig einarbeiten. Keine Anwendung von Stroh / Mist / Kompost für Strohballenkulturen, als Mulch, bei Zierpflanzen oder im Gemüseanbau. Mist und Kompost, welcher von behandeltem Stroh stammt, vor empfindlichen Kulturen (Kartoffeln, Leguminosen und Sonnenblumen) nur mit Einarbeitung im Herbst ausbringen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
- Behandlung von im Herbst gesäten Kulturen.
- Behandlung von im Frühling gesäten Kulturen.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Das Produkt vor dem Gebrauch gut schütteln. Im Spritztank bei laufendem Rührwerk anwenden.
- Die Spritzbrühe nach der Herstellung so schnell als möglich applizieren, da die Emulsionsstabilität gering ist.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.