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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Fazor (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 05.10.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Phytoregulator
|
Arysta LifeScience Germany GmbH
|
D-7391 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
9296 | Deutschland | 026865-00 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Maleinsäurehydrazid
|
60 %
[entspricht 80.4% des Maleinsäurehydrazid-kaliumsalzes] |
SG Wasserlösliches Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
G |
Freiland: Gemüsezwiebel Freiland: Knoblauch Freiland: Schalotten Freiland: Speisezwiebel |
Keimhemmung
|
Aufwandmenge: 3.5
- 4
kg/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Anwendung: Spätestens 2 Wochen vor dem Roden der Zwiebeln. Ab Beginn des Knickens der Schlotten (10% der Pflanzen geknickt) bis spätestens 30% der Pflanzen geknickt sind. |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
F |
Kartoffeln |
Keimhemmung
|
Aufwandmenge: 5
kg/ha Anwendung: Späteste Anwendung: 21 Tage vor der Ernte. |
1, 2, 6, 7, 8 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Nicht bei Temperaturen über 25°C anwenden.
- Keine Niederschläge während mindestens 24 Stunden nach der Behandlung.
- Veränderungen des Geschmacks von behandelten Zwiebeln sind nicht auszuschliessen.
- Keine Anwendung in der Produktion von Steckzwiebeln.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Knollengrösse: mindestens 25 mm.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.