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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Debut Duo Active (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 17.12.2024)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist: 01.10.2024, Aufbrauchsfrist: 01.04.2025
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG
|
D-7388 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
8517 | Deutschland | 008231-00 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Lenacil
Wirkstoff: Triflusulfuron-methyl |
71.4 %
7.1 % |
WG Wasserdispergierbares Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
F |
Futter- und Zuckerrüben |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
|
Aufwandmenge: 630
g/ha Anwendung: Nachauflauf. |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Sandige und humusarme Böden dürfen nicht behandelt werden.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Maximal 3 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 7-14 Tagen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
- Splitbehandlungen möglich. Splitbehandlung gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.