Handelsbezeichnung: Itcan SL 270 (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 02.05.2024)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Phytoregulator

D-7355
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
8225 Deutschland 027233-00
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Maleinsäurehydrazid
22.68 % 270 g/l
SL Wasserlösliches Konzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
G Gemüsezwiebel
Knoblauch
Schalotten
Speisezwiebel
Gegen das Durchtreiben der Zwiebeln
Aufwandmenge: 8.9 l/ha
Wartefrist: 4 Tage
Anwendung: 10%-30% der Schlotten geknickt bis spätestens 50% der Schlotten geknickt (10-15 Tage vor der Ernte).
1, 2, 3
F Speise- und Futterkartoffeln
Keimhemmung
Aufwandmenge: 11 l/ha
Wartefrist: 21 Tage
1, 4, 5, 6
F Speise- und Futterkartoffeln
Kontrolle der Durchwuchskartoffel in Nachfolgekulturen
Aufwandmenge: 11 l/ha
Wartefrist: 21 Tage
1, 4, 5, 6
F Tabak
Seitentriebhemmung
Aufwandmenge: 8.3 l/ha
Wartefrist: 7 Tage
Anwendung: Sobald die letzten zu erntenden Blätter 15-20 cm gross sind.
1, 6, 7, 8


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  2. Keine Anwendung in Beständen für die Produktion von Saatgut.
  3. Es besteht die Gefahr des Auftretens von schwammigen Zwiebeln als Folge einer zu frühen Anwendung mit dem Produkt.
  4. Nicht bei Temperaturen über 25°C anwenden.
  5. Knollengrösse: mindestens 25 mm.
  6. Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  7. Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
  8. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.