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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Blossom Protect (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 17.12.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Bakterizid
Fungizid |
SAN Agrow Holding GmbH
|
D-7319 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
7676 | Deutschland | 007416-00 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Aureobasidium pullulans
|
50 %
[5 x 10 Exp. 9 kbE / g [Stämme DSM 14940 und DSM 14941]] |
WG Wasserdispergierbares Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
O |
Kernobst |
Feuerbrand
|
Aufwandmenge: 1.5
kg/ha Anwendung: Stadium 61-69 (BBCH). |
1, 2, 4, 5 |
O |
Kernobst |
Feuerbrand
|
Konzentration: 0.15
% Anwendung: Stadium 61-69 (BBCH). |
2, 3, 4, 5 |
O |
Kernobst |
Teilwirkung: Lagerkrankheiten |
Aufwandmenge: 1.5
kg/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendung: Stadium 81-89 (BBCH). |
1 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- Kann bei empfindlichen Sorten zu einer Mehrberostung der Früchte führen.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf eine Wassermenge von 1`000 Liter (Hochstamm).
- BlossomProtect ist gemeinsam mit BufferProtect oder BufferProtect NT anzuwenden.
- Einsatz am Tag vor errechnetem Blüten-Infektionstag. Bei mehreren aufeinanderfolgenden Infektionstagen muss die Behandlung alle 2 Tage wiederholt werden, so lange neu Blüten aufgehen.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.