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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Foscolide (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
Agrimotion S. A.
|
D-7119 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
7633 | Deutschland | 026499-00/020 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Aluminiumfosetyl (Fosetyl-Al)
Wirkstoff: Fluopicolide |
66.7 %
4.44 % |
WG Wasserdispergierbares Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
W |
Reben |
Falscher Mehltau der Rebe
|
Konzentration: 0.1875
% Aufwandmenge: 3 kg/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens BBCH 73 (Beeren sind schrotkorngross). |
1, 2, 3, 5 |
W |
Reben |
Falscher Mehltau der Rebe
|
Konzentration: 0.1875
% Aufwandmenge: 3 kg/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens BBCH 73 (Beeren sind schrotkorngross). |
1, 3, 4, 5 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
- Luftapplikation.
- SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser dieses Pflanzenschutzmittel oder andere Fluopicolidehaltige Pflanzenschutzmittel nicht mehr als 2 mal pro Parzelle und Jahr anwenden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten.
- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten, die Fluopicolide oder Fluopyram enthalten.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.