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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Ampexio (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
STAR Agro Handels GmbH
|
D-6901 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
8559 | Deutschland | 008314-00/001 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Mandipropamid
Wirkstoff: Zoxamid |
25 %
24 % |
WG Wasserdispergierbares Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
W |
Reben |
Falscher Mehltau der Rebe
|
Konzentration: 0.0375
% Aufwandmenge: 0.6 kg/ha Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. |
1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 |
W |
Reben |
Falscher Mehltau der Rebe
|
Konzentration: 0.0375
% Aufwandmenge: 0.6 kg/ha Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. |
1, 2, 4, 6, 7, 8, 10 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Nicht mehr als 2 aufeinander folgende Behandlungen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 60 m zu Oberflächengewässern einhalten.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
- Luftapplikation.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 30 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit einem Produkt aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40 (Carboxylic acid amides, CAA) oder einem Zoxamid-haltigen Produkt.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.