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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Betanal Maxx Pro(Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:14.01.2021)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist:30.09.2020,Aufbrauchsfrist:30.09.2021
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Star Agro Analyse und Handels GmbH
|
D-5232 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
7899 | Deutschland | PI 006852-00/003 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Ethofumesate
Wirkstoff: Phenmedipham Wirkstoff: Desmedipham Wirkstoff: Lenacil |
6.94 %75 g/l 5.56 %60 g/l 4.35 %47 g/l 2.5 %27 g/l |
ODÖldispersion |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
G | Rande |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge:4.5l/ha Anwendung:Nachauflauf. |
1, 2, 3, 4 |
F | Futterrübe Zuckerrübe |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge:4.5l/ha Anwendung:Nachauflauf. |
1, 2, 3, 4 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Splitbehandlung (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.
- 3-4 Splitbehandlungen, 1.0-1.5 l/ha je Split.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 2Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2) ausbringen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.