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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Mairel Gold (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist: 01.10.2024, Aufbrauchsfrist: 01.01.2025
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Menora GmbH
|
D-4783 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
7453 | Deutschland | 024613-00/041 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
S-Metolachlor
Wirkstoff: Terbuthylazine |
29 %
313 g/l 17.4 % 188 g/l |
SE Suspoemulsion |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
F |
Mais |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge: 3
- 4
l/ha Anwendung: Bis spätestens Ende Juni. Vor- oder Nachauflauf. |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
F |
Sorghum |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge: 3
- 4
l/ha Anwendung: Bis spätestens Ende Juni. Ab 3-Blattstadium. |
1, 2, 3, 6, 7, 8 |
F |
Zuckermais |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge: 3
- 4
l/ha Wartefrist: 60 Tage Anwendung: Wartefrist nur im Nachauflauf Vor- oder Nachauflauf. Bis spätestens Ende Juni. |
1, 2, 3, 5, 6, 7 |
Auflagen und Bemerkungen:
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 1.5 kg des Wirkstoffs S-Metolachlor pro ha auf der gleichen Parzelle innerhalb von 3 Jahren anwenden.
- Tiefere Dosierung in Mischung mit Elumis gemäss Gebrauchsanweisung.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 3 Punkte reduziert werden.
- SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 0.75 kg des Wirkstoffs Terbuthylazine pro ha auf der gleichen Parzelle innerhalb von 3 Jahren anwenden.
- Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen und nicht in Karstgebieten anwenden.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.