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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Listego (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 15.01.2026)
| Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Herbizid
|
STAR Agro Handels GmbH
|
A-7211 |
| Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
| 7081 | Österreich | 3628-3 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Imazamox
|
3.72 %
40 g/l |
SL Wasserlösliches Konzentrat |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| G |
Freiland: Bohnen Freiland: Erbsen ohne Hülsen |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
|
Aufwandmenge:
1
l/ha |
1, 2, 3 |
| F |
Freiland: Ackerbohne Freiland: Eiweisserbse Freiland: Sojabohne |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
|
Aufwandmenge:
1
l/ha |
1, 2, 3 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser maximal eine Anwendung mit einem Imazamox-haltigen Pflanzenschutzmittel auf derselben Parzelle innerhalb von zwei Jahren. Ausnahme: Bei einer Anwendung in Raps maximal eine Anwendung mit einem Imazamox-haltigen Pflanzenschutzmittel auf derselben Parzelle innerhalb von drei Jahren.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.